Südsteirer mit Nazi-Symbolen am ganzen Körper verurteilt
Graz (APA) - „Bei ihm schaut es aus wie in einem Hitler-Museum“: So beschrieb einer der Richter am Donnerstag die Wohnung eines Steirers, de...
Graz (APA) - „Bei ihm schaut es aus wie in einem Hitler-Museum“: So beschrieb einer der Richter am Donnerstag die Wohnung eines Steirers, der wegen Verstoßes gegen das NS-Verbotsgesetz zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt worden ist. Der Mann hatte am ganzen Körper Tätowierungen wie Hakenkreuze, Runen oder NSDAP-Aufschriften, die er dann auch noch in einem FKK-Bad zur Schau stellte.
Es war bereits der zweite Verhandlungstag in dem Geschworenenverfahren, und in der Zwischenzeit hat der Angeklagte begonnen, sich seine Nazi-Symbole durch neue Tätowierungen überdecken zu lassen. „Was soll das werden?“, fragte der Staatsanwalt angesichts eines Hakenkreuzes auf der Schulter. „Irgendwas darüber halt“, kam die eher desinteressierte Antwort. Dass er eine Neigung zu NS-Devotionalien hege, stritt er nicht ab: „Die Zeit interessiert mich.“ Das Interesse äußerte sich so, dass seine Wohnung voll mit Bildern von Hitler, Hakenkreuzen auf Kästen, Geschirr und Fahnen sowie NS-Uniformen und Kleidung war.
Laut Gesetz darf der 35-jährige Frühpensionist alles sammeln, nur herzeigen darf er es nicht. Zu diesem Thema wurden auch seine Eltern als Zeugen gehört. „Was er in seiner Wohnung macht, ist Privatsache“, meinte der Vater unwirsch. Er sei seit Jahren nicht in der Wohnung des Sohnes gewesen, auch in dessen Garage habe er nie geschaut. Die Sammelobjekte wie ein ausgestopftes Eichhörnchen mit Hakenkreuz-Armbinde, das den Hitlergruß zeigt, will er nie gesehen haben. „Ich bin nie in die Wohnung hinein, die Wäsche haben wir vor die Türe gestellt.“ - „Warum sind Sie nicht hinein?“, fragte Richterin Julia Riffl. - „Weil‘s zu ist“, brummte der Zeuge. Dann konfrontierte ihn die Vorsitzende mit dem Führerscheinfoto des Sohnes, auf dem er ein Hitlerbärtchen trägt. „Was ist das für ein Bart?“, wollte sie wissen. „Charlie Chaplin“, kam die Antwort.
Die Mutter will auch keine Tätowierungen bemerkt haben, obwohl über einen ganzen Unterarm des Beschuldigten in großen roten Buchstaben NSDAP geschrieben stand und er drei Mal am Tag zum Essen bei den Eltern war. Die riesige Aufschrift haben sie nicht bemerkt: „Ich schau ihn nicht so genau an, mir reicht schon, wenn er mich immer ärgert, weil das Essen nie passt“, gab die Frau zu Protokoll.
Die Geschworenen befanden den Steirer für schuldig und fanden eine Haftstrafe von 30 Monaten, davon zehn unbedingt, für angemessen. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.