Streit um Anzeige von Massenkündigungen kommt vor EuGH
Erfurt (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob eine große Zahl von Leiharbeitnehmern zu einer früheren Anzeigepflicht...
Erfurt (APA/AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll klären, ob eine große Zahl von Leiharbeitnehmern zu einer früheren Anzeigepflicht von Massenkündigungen führt. Mit einem am Donnerstag verkündeten Beschluss legte das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt einen entsprechenden Fall den Luxemburger EU-Richtern vor. (Az: 2 AZR 90/17 (A))
Arbeitgeber müssen Kündigungen bei der jeweiligen Arbeitsagentur anzeigen, wenn eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern überschritten wird. Bei Unternehmen mit 60 bis 260 Beschäftigten gilt eine Schwelle von mindestens zehn Prozent.
Im konkreten Fall hatte ein Bildungsträger im Rheinland vier seiner Einrichtungen geschlossen und zwölf Mitarbeiter gekündigt. Eine betroffene Arbeitnehmerin rügt, der Arbeitgeber habe keine Massenkündigungsanzeige abgegeben. Nach Ansicht des Arbeitgebers war dies allerdings auch nicht erforderlich: Unter Einschluss der Leiharbeitnehmer habe das Unternehmen mehr als 120 Beschäftigte gehabt, so dass die Zehn-Prozent-Schwelle nicht erreicht gewesen sei.
Da die Grundlagen für Massenkündigungen auf EU-Recht beruhen, fragte das BAG nun beim EuGH an, ob und unter welchen Voraussetzungen hier Leiharbeitnehmer bei der Zahl der Beschäftigten mit zu berücksichtigen sind. Wenn nicht, würde dies dazu führen, dass Unternehmen mit Leiharbeitnehmern früher zu einer Massenkündigungsanzeige verpflichtet sind, als Unternehmen mit einer entsprechenden Zahl fester Mitarbeiter.