Stichwort - EBA: Die europäische Bankenaufsichtsbehörde

Wien/London (APA) - Die derzeit noch in London ansässige Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) ist eine Behörd...

Wien/London (APA) - Die derzeit noch in London ansässige Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority) ist eine Behörde der Europäischen Union, die auf die Kontrolle des europäischen Bankensystems spezialisiert ist. Sie nahm ihre Arbeit mit 1. Jänner 2011 auf Grundlage einer EU-Verordnung (Nr. 1093/2010) auf. Die EBA muss aufgrund des Brexit London und Großbritannien verlassen.

Ins Leben gerufen wurde die EBA - wie auch andere europäische Finanzaufsichtsbehörden - aufgrund der schlechten Erfahrungen, die im Zuge der globalen Finanzkrise ab dem Jahr 2007 gemacht wurden.

Die EBA, um deren neuen Sitz sich unter anderem auch Wien als Standort bewirbt, ist aus dem Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Bankwesen (CEBS) hervorgegangen. Den Vorsitz übt derzeit der Italiener Andrea Enria aus, als Exekutivdirektor fungiert der Ungar Adam Farkas. Für die EBA gehen neben Wien auch Brüssel, Dublin, Frankfurt, Paris, Prag, Luxemburg und Warschau ins Rennen.

Im Jahr 2016 verfügte die EBA laut Jahresbericht über ein Budget von 36,5 Mio. Euro und beschäftigte 169 Mitarbeiter, die meisten mit italienischer, deutscher oder spanischer Nationalität. Österreicher sind fast keine beschäftigt. An den 340 Veranstaltungen, die die EBA 2016 organisierte, nahmen 9.215 Personen teil. Es wurden 90 Presseaussendungen zu 83 Themen gemacht. Weiters wurden 137 Interviews und Hintergrundgespräche geführt und 961 externe Anfragen beantwortet. Der größte Teil der Zugriffe auf die EBA-Homepage erfolgte aus Großbritannien (20 Prozent), gefolgt von Deutschland (14 Prozent) und Italien (8 Prozent). Die Webseite wurde voriges Jahr 2,8 Millionen Mal besucht.

Die EBA ist Teil des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS). Dazu zählen drei Europäische Aufsichtsbehörden (ESAs). Neben der EBA sind das die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris und die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) mit Sitz in Frankfurt. Zum ESFS zählt auch noch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), der Gemeinsame Ausschuss der ESAs, die Europäische Zentralbank (EZB) und die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer.

Zu ihren Hauptzielen zählt die EBA den Erhalt der Finanzstabilität in der EU und die Sicherung der Integrität, Effizienz und Funktionsfähigkeit des Bankensektors. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Schaffung eines einheitlichen europäischen Aufsichtsstandards für alle Banken in der EU - also auch außerhalb der Eurozone. Diese einheitlichen Regeln sollen dann als Basis für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Bankenmarktes dienen. Damit sollen sowohl Anleger als auch Investoren und Konsumenten hohe Sicherheit und gleiche Ausgangsbedingungen vorfinden. Die EBA führt auch die EU-weiten Stresstests für Banken durch. Der nächste ist für kommendes Jahr geplant.

Die EBA-Kontrollore überwachen vor allem sogenannte systemrelevante, also besonders große und grenzüberschreitend tätige Banken. Das betrifft Geldhäuser mit einer Bilanzsumme von mehr als 30 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes. Die anderen Banken verbleiben unter der nationalen Aufsicht - es sei denn, die EZB zieht die Überwachung in begründeten Fällen an sich.