Lokal in Hamburg darf nicht „Yoko Mono“ heißen
Hamburg (APA/dpa) - Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit mit dem Hamburger Eckbeisl „Yoko Mono“ gewonne...
Hamburg (APA/dpa) - Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit mit dem Hamburger Eckbeisl „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Konzeptkünstlerin aus New York und ihre Anwälte sind der Meinung, es bestehe wegen Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.
Die Bezeichnung „Yoko Mono“ sei dem weltweit bekannten Namen der Klägerin so ähnlich, „dass ein Beobachter mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer - wie auch immer gearteten - Beziehung zwischen der Klägerin und der Bar ausgehen wird“, sagte dann auch ein Gerichtssprecher zur Begründung. Der Wirt reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Die Szene-Bar heißt nun schlicht „Mono“.