Bau des Hochalmwegs in Walchsee vorerst gestoppt
Der Agrargemeinschaft Hochalpe wurde der Bau eines Almwegs genehmigt. Die Landesumweltanwaltschaft erhob erfolgreich Beschwerde.
Von Michael Mader
Walchsee –Erst im Jahre 2009 wurde der Hochalmweg I von der Feldalm zur Hochalm im Habersautal in Walchsee bewilligt und errichtet. „Dies unter der Voraussetzung, dass das wunderschöne Landschaftsgefüge zwischen Hochalm und Kleinmoosenalm erhalten bleibt und nicht durch einen Wegbau überformt wird. Solche Festlegungen zur nachhaltigen Entwicklung im Schutzgebiet Kaisergebirge scheinen nur begrenzte Lebensdauer zu haben“, ärgert man sich bei der Tiroler Umweltanwaltschaft. Über Ansuchen der Agrargemeinschaft Hochalpe erteilte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein nämlich vor Kurzem die naturschutzrechtliche Bewilligung zur Errichtung des Hochalmwegs II in Walchsee.
„Geplant sei die Errichtung eines rund 800 Meter langen Almweges mit drei Meter Fahrbahnbreite. Beginnend bei der Hochalm soll der Weg in nordöstlicher Richtung im Bereich des bestehenden und viel begangenen Wanderweges zur Kleinmoosenalm im wunderschönen Landschaftsgefüge unterhalb der felsigen Einhänge zwischen Kesselschneid und Rosskaiser errichtet werden“, heißt es in der Beschwerde des Landesumweltanwalts gegen den Bescheid der BH.
In dem Schriftstück geht es unter anderem um eine extrem hohe Verbreitung von gänzlich geschützten Pflanzen im Bereich der Wegtrasse, die Abtragung eines Felskopfes bzw. die Abschremmung und Absprengung von Felsen. Nach Ansicht des Landesumweltanwaltes wurden die Auswirkungen auf die Schutzgüter des Naturschutzgesetzes zu gering bewertet, sie wären als massiv und erheblich anzusetzen. Die Bewirtschaftungserleichterung sei nur von geringer Natur und keinesfalls von existentieller Bedeutung, wie aus agrarfachlicher Sicht beurteilt wird.
Die Umweltanwaltschaft führt einen Mangel des Bewilligungsbescheids bzw. des erstinstanzlichen Ermittlungsverfahrens ins Treffen. „Während im Erstverfahren das naturkundliche Gutachten nachvollziehbar von irreversiblen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Landschaftsbild und Erholungswert, von starken Beeinträchtigungen des Lebensraumes heimischer Tier- und Pflanzenarten und des Naturhaushaltes sowie von erheblicher Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Naturschutzgebietes Kaisergebirge für diesen Wegabschnitt ausgeht, kommt das nunmehr vorliegende Gutachten lediglich zu mittelstarken Beeinträchtigungen aller Schutzgüter“, heißt es im Schreiben der Umweltanwaltschaft.
Die BH hat die Beschwerde direkt an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet, welches der Agrargemeinschaft einen Verbesserungsauftrag vorgeschrieben hat, weil keine pflanzen- und tierkundliche Zustandserhebung beigelegt war. Bis zum Ablauf der gesetzten Frist erfolgte allerdings keine Nachbesserung und das Landesverwaltungsgericht wies den Antrag der naturschutzrechtlichen Bewilligung zurück.
Der Wegbau ist vorerst gestoppt, die Agrargemeinschaft kann aber mit den geforderten Unterlagen erneut um Genehmigung ansuchen. Der Obmann der Agrargemeinschaft wollte keine Stellungnahme abgeben.