Rechnungshof prüfte Gesundheitsfonds im Burgenland und der Steiermark
Wien/Eisenstadt/Graz (APA) - Der Rechnungshof (RH) hat die Gesundheitsfonds des Burgenlandes und der Steiermark im Zeitraum von 2011 bis 201...
Wien/Eisenstadt/Graz (APA) - Der Rechnungshof (RH) hat die Gesundheitsfonds des Burgenlandes und der Steiermark im Zeitraum von 2011 bis 2015 geprüft. Der aktuelle Bericht empfiehlt etwa dem burgenländischen Fonds Maßnahmen zur Senkung der Geschäftsstellenkosten. Dem steirischen Fonds wird unter anderem geraten, die bereits angeordnete Festlegung von Beitragsbezirken und Krankenanstaltensprengeln umzusetzen.
Die Landesgesundheitsfonds ersetzten die 1997 ins Leben gerufen Landesfonds, deren zentrale Aufgabe es war, auf der Basis des Modells der Leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) Zahlungen an öffentliche und sonstige gemeinnützige Spitäler zu gewähren. Mit den Gesundheitsreformen der Jahre 2005 und 2013 wurden den Fonds auch Planungs- und Steuerungsaufgaben in allen Bereichen des Gesundheitswesens übertragen.
So haben sie auch Angelegenheiten im Bereich der Zielsteuerung Gesundheit wahrzunehmen. 2013 wurden dazu die Landes-Zielsteuerungskommissionen geschaffen. Die Beschlusskompetenzen der Fonds sowie der Zielsteuerungskommissionen seien nach Ansicht des Rechnungshofes in beiden Ländern nicht deutlich genug voneinander getrennt, etwa hinsichtlich der Qualitätsvorgaben.
Deshalb empfahl der RH, beim Abschluss der nächsten Artikel 15a-Vereinbarung auf eine eindeutige Abgrenzung zu achten. In einer Stellungnahme des Burgenlandes hieß es dazu, dass in der seit 2017 geltenden Reformvereinbarung wesentlich detaillierter auf die Beschlusskompetenzen Bedacht genommen werde.
Dem burgenländischen Fonds rät der Rechnungshof, aus Kostengründen die Gesundheitsbarometer-Umfragen künftig halbjährlich statt im Quartal durchzuführen. Beim steirischen Fonds wünscht sich der RH eine regelmäßige Teilnahme aller Mitglieder an Sitzungen des Wirtschafts-und Kontrollausschusses, zu dessen Aufgaben unter anderem die Überprüfung der Voranschläge und Jahresabschlüsse gehört.
Hinsichtlich der Geschäftsstellen der beiden Gesundheitsfonds verwies der Rechnungshof darauf, dass im Burgenland die Geschäftsstelle bei der Burgenländischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. (KRAGES) eingerichtet sei, was eine organisatorische und personelle Verflechtung mit sich brächte. In der Steiermark hingegen sei bereits 2012 eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet worden, was der RH für zweckmäßig hielt. Zuvor war sie dort im Amt der Landesregierung angesiedelt gewesen.
Was die Kosten der Geschäftsstellen betrifft, lagen diese im Prüfzeitraum 2011 bis 2015 laut Rechnungshof beim burgenländischen Fonds deutlich über jenen in der Steiermark. Pro Einwohner seien im Burgenland 2011 2,13 Euro und im Jahr 2015 2,85 Euro aufgewendet worden. In der Steiermark hingegen lag der Wert bei 1,10 Euro (2011) bzw. 1,83 Euro (2015). Dem burgenländischen Fonds legte der RH nahe, die Ursachen für seine hohen relativen Geschäftsstellenkosten zu analysieren.
Im Hinblick auf die Steiermark empfahl der Rechnungshof, die gesetzlich bereits grundsätzlich angeordnete Festlegung von Beitragsbezirken und Krankenanstaltensprengeln sowie die Deckelung der Betriebsabgänge umzusetzen.
Die Kennzahlen zum Personaleinsatz insgesamt würden darauf hindeuten, „dass der Fonds Steiermark sein Personal bis zum Jahr 2012 effizienter eingesetzt hatte als der burgenländische Fonds“, heißt es im Bericht. Nach einem Anstieg der Personalzahlen in der Steiermark hätten sich die Kennzahlen jedoch weitestgehend angeglichen.