Koalition: Mindestsicherung in den Ländern unterschiedlich

Wien (APA) - Ein einheitlicher Rahmen für die Mindestsicherung ist derzeit Thema in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ. Da sic...

Wien (APA) - Ein einheitlicher Rahmen für die Mindestsicherung ist derzeit Thema in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ. Da sich die Politik im Vorjahr auf keine neue bundesweite Regelung einigen konnte, sind seit heuer die Länder allein dafür zuständig. Im Folgenden die verschiedenen Regelungen in den Bundesländern:

WIEN:

In Wien hat die rot-grüne Stadtregierung nach dem Ende der bundesweiten Regelung monatelang um eine eigene Regelung gerungen. Diese wurde im Juni präsentiert und steht - nach einer freiwilligen Begutachtung - erst am kommenden Donnerstag im Landtag zum Beschluss. Kernpunkt des Gesetzes: Anders als andere Bundesländer verzichtet die Bundeshauptstadt auf generelle Kürzungen oder Deckelungen der Mindestsicherung. Allerdings gelten künftig strengere Voraussetzungen - etwa für jüngere Bezieher. Künftig wird etwa die Bereitschaft, eine Beschäftigung oder ein Kursangebot anzunehmen, ein Kriterium. Auch wenn Eltern bereits Sozialhilfe beziehen, gibt es unter bestimmten Umständen weniger. Die neue Regelung tritt planmäßig mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

NIEDERÖSTERREICH:

In Niederösterreich gelten seit 1. Jänner 2017 neue Regeln. Wer seinen Hauptwohnsitz bzw. rechtmäßigen Aufenthalt nicht zumindest in fünf der letzten sechs Jahre in Österreich hatte, erhält maximal 572,50 Euro - genannt „BMS light“. Eingeführt wurde auch eine Verpflichtung für Mindestsicherungsbezieher zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten, sofern nicht zeitgleich das Arbeitsmarktservice (S) Maßnahmen anordnet. Außerdem wird die Mindestsicherung mit 1.500 Euro pro Haushalts- bzw. Wohngemeinschaft gedeckelt. Ausnahmen gibt es für Personen, die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen, oder die dauernd arbeitsunfähig sind. „BMS light“-Bezieher müssen eine Integrationsvereinbarung unterschreiben und Maßnahmen zur besseren Integration erfüllen, wie zum Beispiel Deutsch- oder Wertekurse. Bei Verweigerung werden die Leistungen gekürzt.

BURGENLAND:

Das im März 2017 beschlossene burgenländische Mindestsicherungsgesetz sieht eine Mindestsicherung von 838 Euro für Einzelpersonen sowie eine Deckelung bei 1.500 Euro für Haushalte vor. Es gibt eine fünfjährige Wartefrist für Nicht-Österreicher, die bis dahin nur 584 Euro erhalten. Diese setzen sich aus einem Ausgangsatz von 319,20 Euro, einen Integrationsbonus von 136,80 Euro und 128 Euro zur Deckung des Wohnbedarfs zusammen. Voraussetzung für den Integrationsbonus ist die Unterfertigung einer Integrationsvereinbarung. Die Mindestsicherung kann im Burgenland ohne Ermahnung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden, etwa wenn Auflagen des AMS nicht erfüllt werden.

OBERÖSTERREICH:

Seit 1. Juli 2016 ist in Oberösterreich die umstrittene Novelle der reduzierten Mindestsicherung in Kraft, die mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ im Landtag verabschiedet wurde. Ein Jahr später wurde die Mindestsicherung zudem auf 1.512 Euro pro Haushalt gedeckelt. Betroffen von der 2016 erfolgten Kürzung sind zeitlich befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Für diese Personengruppe gibt es nur mehr 365 Euro plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 - also in Summe 520 - statt wie bisher 914 Euro. Der Bonus wird zunächst ohne Bedingungen ausbezahlt. Um ihn in voller Höhe zu behalten, muss man eine Integrationsvereinbarung unterzeichnen, einen Deutschkurs sowie eine Werteschulung absolvieren und arbeitswillig sein. Tut man das nicht oder verstößt gegen die Integrationsvereinbarung - indem man Kinder etwa nicht in die Schule schickt -, wird gekürzt. Abgefedert wird das Paket durch zusätzliches Geld für Alleinerziehende und eine von vier auf zwölf Monate verlängerte Wohnmöglichkeit im Grundversorgungsquartier inklusive 40 Euro Taschengeld im Monat. Zudem wurde ein „Jobbonus“ eingeführt, der allen Beziehern der Mindestsicherung zugutekommt.

STEIERMARK:

Die steirische Landesregierung hat im September 2016 beschlossen, dass bei Missbrauch in Sachen Mindestsicherung rasch Sanktionen verhängt werden können. Eine Deckelung der Leistung gibt es nicht. Bei Missbrauch sind Sanktionen in mehreren Schritten möglich. Im ersten Schritt wird die Leistung um 25 Prozent gekürzt, wenn etwa eine Arbeit nicht angenommen wird oder ein Bezieher nicht beim AMS erscheint. Die Sanktion kann sofort und ohne vorherige Ermahnung verhängt werden. Kürzungen sind in weiteren Schritten bis zu 100 Prozent möglich. Sach- statt Geldleistungen sollen forciert werden, etwa bei Miete oder Betriebskosten. Der Grundbetrag beträgt 837 Euro. Für anerkannte Flüchtlinge ist eine Integrationshilfe in der Höhe von 628 Euro vorgesehen. Für anerkannte Flüchtlinge ist der Erhalt der Integrationshilfe mit Auflagen und Bedingungen verbunden wie dem Besuch von Deutsch- und Wertekursen. Bei Weigerung kommt es auch hier zu einer Reduzierung der Sozialleistung.

KÄRNTEN:

In Kärnten ist die rot-schwarz-grüne Koalition bei der Mindestsicherung nach wie vor gespalten. Die ÖVP hat sich mit ihrer Forderung nach einer Deckelung bei ihren Koalitionspartnern SPÖ und Grüne nicht durchgesetzt - damit gilt nach wie vor alte Regelung mit einem Grundbetrag von 844 Euro.

SALZBURG:

Die Salzburger Landesregierung hat eine Kürzung und Deckelung bei der Mindestsicherung bisher abgelehnt und sich wiederholt für eine bundesweit einheitliche Regelung ausgesprochen. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hatte sich in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, anerkannten Flüchtlingen eine niedrigere Mindestsicherung auszahlen zu wollen als Österreichern. Mit einem Beitrag wie etwa der Sprachkurs-Besuch oder einer Integrationsvereinbarung sollen Asylberechtigte auf die gleiche Höhe kommen, lautete sein Vorschlag. Beim Koalitionspartner Grüne stieß dies nicht auf Zustimmung.

TIROL & VORARLBERG

Die jeweils schwarz-grünen Landesregierungen in Tirol und Vorarlberg haben gemeinsam das sogenannte „Westachsen-Modell“ umgesetzt, welches zwar keine Deckelung vorsieht. Die Leistung für Bezieher, die in Wohngemeinschaften leben - meist Flüchtlinge - , wurde aber von 633 auf 473 Euro vermindert. Wohnen soll vermehrt als Sachleistung geregelt werden. Asylberechtigte, die die Integrationsvereinbarung nicht erfüllen, müssen zudem mit einer Kürzung der Mindestsicherung um bis zur Hälfte rechnen.

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