KRAGES-Entlassungen: Richterin rügte Anwälte und Zeugen

Wiener Neustadt/Eisenstadt (APA) - Beim Prozess um die Entlassung des früheren Geschäftsführers der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten...

Wiener Neustadt/Eisenstadt (APA) - Beim Prozess um die Entlassung des früheren Geschäftsführers der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.), Rene Schnedl, am Arbeits- und Sozialgericht Wiener Neustadt ist am Freitag der ehemalige Personaldirektor der KRAGES befragt worden. Dabei kam es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Zeugen und der Rechtsvertretung der Krankenanstaltengesellschaft.

Bereits während der Einvernahme hatte eine angespannte Stimmung zwischen dem Ex-Personalchef und den beiden Anwälten der KRAGES bestanden. Bei der Befragung rund um die Indexierung von Schnedls Gehalt, erklärte der Zeuge schließlich, er brauche sich nicht von den beiden Herren (die Anwälte der KRAGES, Anm.) beleidigen lassen. Die Richterin rügte darauf Zeuge und Anwälte: „Wir sind nicht im Kindergarten“.

In seiner Aussage berichtete der frühere Leiter der Personalabteilung, Schnedl habe bereits vor seinem Eintritt in die Gesellschaft an Sitzungen teilgenommen und sei in Projekte eingebunden gewesen. Dass der Ex-Krankenanstalten-Chef die Termine - wie in den Reiseabrechnungen vorgelegt - auch wahrgenommen habe, bezweifle er „nicht im geringsten“.

Damals hätte ihm die Büroleiterin des ehemaligen Gesundheitslandesrates Peter Rezar (SPÖ) bzw. Rezar selbst mitgeteilt, dass Schnedl bereits vor seinem offiziellen Dienstantritt als Geschäftsführer Arbeiten durchführe. Der dadurch entstandene Zeitaufwand hätte in Form von Sonderurlaub abgebaut werden sollen. Ob auch Rezars Nachfolger, Norbert Darabos (SPÖ), über diese Vereinbarung informiert wurde, wisse er nicht.

Zur Indexanpassung von Schnedls Gehalt meinte der Zeuge, dass es eine jährliche Mitteilung des Landes gegeben habe, um wie viel das Gehalt der KRAGES-Mitarbeiter angepasst werden solle. Für ihn zähle auch Schnedl zu den Mitarbeitern, so der Ex-Personalchef. Zumal eine Indexierung im Dienstvertrag des Ex-Geschäftsführers nicht ausgeschlossen sei.

Für den Dienstvertrag selbst fühlte sich der Ex-Personalchef nicht verantwortlich. Dieser sei vom Land Burgenland „autonom“ ausgehandelt worden, er wäre nicht eingebunden gewesen. Für die Formulierung von Zielvereinbarungen sowie für die Zielkontrolle wäre somit das Land zuständig gewesen. „Ich hätte den Dienstvertrag anders gemacht“, stellte der frühere Personalchef fest.