Mordprozess in Endingen

Angeklagter gestand Psychiater Mord an Lucile

Der Mann auf der Anklagebank soll auch für den Tod der französischen Studentin Lucile in Kufstein verantwortlich sein. Er wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt - das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
© PATRICK SEEGER

Im Mordprozess rund um die getötete Joggerin Carolin aus Endingen ließ der Angeklagte einem psychiatrischen Gutachter zufolge keinen Zweifel daran, dass er auch die Bluttat in Kufstein an der Studentin Lucile begangen hat. Auch ein Video vom Tattag aus Kufstein belastet den offiziell noch schweigenden Angeklagten schwer.

Freiburg, Innsbruck – Im Fall der im Jahr 2014 in Kufstein getöteten 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin Lucile K. hat der Beschuldigte offenbar ein Geständnis abgelegt. Der 40-jährige Rumäne, der derzeit in Deutschland wegen des Mordes an einer Joggerin vor Gericht steht, habe die Tat gegenüber einem psychiatrischen Gutachter eingeräumt, sagte ein dortiger Gerichtssprecher. Der Mann habe demnach keinen Zweifel daran gelassen, dass er die Tat begangen hat. Ein offizielles Geständnis hat er jedoch bis dato nicht abgelegt.

Am Montag wurde zudem bekannt, dass der dringend tatverdächtige Lastwagenfahrer auf Videoaufnahmen unweit des Tatorts am Wochenende des Mordes zu erkennen ist. Das habe eine neue Auswertung der Aufnahmen ergeben, sagte ein ermittelnder Kriminalbeamter vor dem Gericht in Freiburg. Dort wird derzeit der Mord an einer 27-jährigen Joggerin in Endingen verhandelt, den der Angeklagte bereits zu Prozessbeginn am 22. November gestanden hatte. Zu den Videoaufnahmen würden auch GPS- und Mautdaten passen, über die die Ermittler dem mutmaßlichen Täter auf die Spur gekommen seien.

Die Aufnahmen stammen aus einem Lkw-Logistikpark in der Festungsstadt. Dort fuhr ein Lkw, mit dem der 40-Jährige zum damaligen Zeitpunkt unterwegs war, am 11. Jänner nachmittags ein und blieb bis zum übernächsten Tag dort stehen. Lucile wurde in der Nacht des 12. Jänners an der Innpromenade in Kufstein erschlagen und vermutlich vergewaltigt. Der Logistikpark befindet sich rund 20 Gehminuten vom Ort des Mordes entfernt.

Auf den Videoaufnahmen ist auch der Lenker zu sehen – allerdings nicht genau, weil die Kamera nur die Beifahrerseite des Lkw erfasste. Dennoch würde der Betroffene genau in das Profil passen, sagte der Emmendinger Kriminalpolizist Christian Bender am Montag.

Tatwaffenfund „ein Glücksfall“

„Es gab zumindest drei heftige Gewalteinwirkungen“, sagte die Innsbrucker Gerichtsmedizinerin Marion Pavlic, die die Leiche der Austauschstudentin obduzierte, am Montag vor Gericht. Den ersten Schlag mit einem länglichen Gegenstand habe die junge Frau vermutlich mit der Hand abzuwehren versucht. Danach – das könne sie aber nicht mit Sicherheit sagen – sei die 20-Jährige nach einem Schlag ins Gesicht, der ihr die Nase und den Kiefer gebrochen habe, zu Boden gegangen. Schließlich wurde ihr noch ein weiterer Schlag auf den Hinterkopf versetzt.

Beide Schläge auf den Kopf seien lebensgefährlich gewesen und hätten wahrscheinlich dazu geführt, dass die junge Französin sofort das Bewusstsein verlor. Die Tatwaffe, eine Hubstange, wie sie zum Beispiel zum Anheben eines Lkw-Führerhauses genutzt wird, wurde schließlich von Tauchern im Inn gefunden. „Ein Glücksfall“ wie ein Tiroler LKA-Ermittler erklärte, der am Nachmittag ebenfalls einvernommen wurde.

Zahlreiche Parallelen zum Fall Carolin G.

Der Mord an Carolin G. in Endingen und jener an Lucile weisen zahlreiche Parallelen auf. Für die Ermittler gibt es keine Zweifel, dass der 40-Jährige in beiden Fällen der Täter ist. Er selbst hat hingegen nur in Endingen ein offizielles Geständnis abgelegt. Er hatte sich am ersten Prozesstag als depressiv bezeichnet, der Mord an Carolin sei aus „Aggression“ geschehen, nicht aus sexuellem Verlangen.

Trotzdem hat er sein Opfer, nachdem er es niedergeschlagen hatte, vergewaltigt und getötet. „Mit mehreren wuchtigen Schlägen“, wie Oberstaatsanwalt Tomas Orschitt ihm vorwarf. Getötet hat er sein Opfer vermutlich mit einer Eisenstange – und diese war auch ausschlaggebend dafür, dass die deutschen Kollegen nach dem Mord mit den Ermittlern in Tirol Kontakt aufnahmen. Denn in Kufstein war zwei Jahre zuvor mit dem Fall Lucile ein ähnlicher Mord passiert.

Durch die Zusammenarbeit zwischen deutscher und Tiroler Polizei kam schließlich auch der große Durchbruch: DNA-Abgleiche erzielten Treffer, die Schlinge zog sich immer mehr zu – bis der rumänische Fernfahrer schließlich im Sommer 2017 gefasst werden konnte.

Zu einem offiziellen Geständnis im Mordfall Lucile hat ihn das allerdings immer noch nicht bewogen. Auch während der Video-Präsentation zeigte er keinerlei Regung. „Er hat die ganze Zeit über nur nach unten geschaut“, erzählt TT-Redakteur Marco Witting, der beim Prozess in Endingen vor Ort ist.

Zeugin: „Ehefrau wusste von Mord in Kufstein“

Mit Spannung wurde die Klärung der Frage erwartet, wie die Richter mit dem Hilfsbeweisantrag der Nebenklage umgehen. Der Anwalt der Eltern und des Bruders von Carolin hatte am Freitag beantragt, dass auch die Ehefrau des mutmaßlichen Mörders, die in Rumänien lebt, als Zeugin geladen wird. Hintergrund war eine Zeugenaussage, wonach die Ehefrau über den Mord in Kufstein Bescheid gewusst haben soll. Sie soll ihren Mann vor anderen massiv beleidigt haben. Laut Zeugen sei das nur möglich gewesen, weil sie gegen ihn irgendetwas in der Hand hatte.

Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass nach Ende des Prozesses in Deutschland Mordanklage gegen den Beschuldigten erhoben wird. Man warte noch die Übermittlung der Prozessprotokolle aus Freiburg ab. Nach Prozessende werde der Tatverdächtige auch nach Österreich ausgeliefert.

Sollte der Beschuldigte sowohl in Deutschland als auch bei einem späteren Prozess in Innsbruck verurteilt werden, gelte die Strafe in Österreich rechtlich als „Zusatzstrafe“, erklärte der Sprecher. Im Falle einer lebenslangen Freiheitsstrafe in Deutschland und einer weiteren möglichen Verurteilung in Tirol würde das Innsbrucker Gericht den Mann formell schuldig sprechen und „in Rücksicht auf das Urteil in Deutschland“ keine weitere Strafe verhängen. Wo der Tatverdächtige im Falle zweier Verurteilungen dann seine Strafe absitzen müsste, sei noch offen. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheiden, so die Anklagebehörde. (TT.com, mw, APA)

Der angeklagte Rumäne wurde zum Prozessauftakt von Kameras gefilmt.
© dpa

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