Landespolitik

Teilwaldrechte werden im Grundbuch verankert

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Um die vor Jahren angestrebte Waldnutzungsgemeinschaft wurde es ruhig. Nun begnügt man sich mit der Grundbuchseintragung.

Von Hubert Daum

Nassereith –Es hat niemals Unstimmigkeiten oder gar Wirbel um Agrargemeinschaften im Gurgltaldorf gegeben. Ganz einfach deshalb, weil es sie dort nicht gibt. Als einer der wenigen Orte in Tirol ist die Holznutzung in so genannten Teilwäldern geregelt. Grundeigentümer ist die Gemeinde, die 185 Teilwaldberechtigten dürfen auf ihren zugeteilten Waldparzellen, die in Summe 2639 Hektar groß sind, Holz ernten.

Dafür braucht man allerdings Bringungswege, weil heutzutage niemand mehr die Holzstämme händisch ins Tal zerrt. Und da beginnt auch schon das Problem. „Wenn man in den Teilwäldern eine Maßnahme wie einen Wegbau umsetzen will, ist die Zustimmung aller Berechtigten erforderlich“, weiß BM Herbert Kröll. So war es in der Vergangenheit äußerst mühsam bis unmöglich, den Wegbau voranzutreiben, sodass zum Beispiel der Antelsberg von Nassereith aus nicht bewirtschaftet werden kann. Die Situation am Simmering war bislang ähnlich, der Forstweg im Westen des Berges ist erst einige Jahre alt.

„Auffällig ist, dass in Nassereith überhaupt kein Gemeindegut reguliert wurde und daher auch kein Eigentum zu einer Gemeindeguts-Agrargemeinschaft gewandert ist“, erläutert der Historiker Gerhard Siegl, der sich mit der Waldsituation im Gurgltal auseinandersetzte, „die Gründe für die Nicht-Umwandlung in eine Agrargemeinschaft, wie es gegenteilig in Imst der Fall war, sind nicht eruierbar.“

Dies war auch nicht die Absicht, als die Gemeindeführung vor Jahren mittels eines Regulierungsverfahrens die Bildung einer so genannten Waldnutzungsgemeinschaft anstrebte. Allerdings stiegen damals einige Teilwaldberechtigte auf die Barrikaden. Sie befürchteten die Einführung einer Agrargemeinschaft durch die Hintertüre. Seither blieb es in der Causa ruhig.

Folglich ist der Status quo der alte: Die Teilwälder sind lediglich im Waldbuch eingetragen. „Kürzlich erlebte ich, dass ein Grundstückserbe erst drei Monate später draufgekommen ist, dass auf der Parzelle auch Teilwaldrechte drauf sind. Wir sind nun dabei, diese Rechte ins Grundbuch eintragen zu lassen“, sagt BM Kröll. Hierfür gebe es zwei Wege: Ein Regulierungsverfahren, das sein Vorgänger angestrebt hatte, oder ein so genannter Feststellungsbescheid. Kröll: „Die zuständige Abteilung im Landhaus versicherte mir, dass eine Grundbuchseintragung auch mittels Feststellungsbescheids möglich ist, und dies wird nun vorangetrieben.“ Das Prozedere könne allerdings ein bis zwei Jahre dauern.

Im Gegensatz zur Vergangenheit – mehrere Versuche eines Wegbaus scheiterten – scheinen nun die Teilwaldbesitzer aufgeschlossener: 2018 soll laut Kröll ein zweiter Forstweg entstehen, nämlich auf den östlichen Simmering. Die Einverständniserklärungen aller Berechtigten seien bereits vorhanden, jetzt fehle nur noch die Genehmigung. Übrigens auch die zum Weiterbau des bestehenden Forstweges im Westen.

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