Der Loveparade-Prozess und die Verjährungsfrist
Duisburg/Düsseldorf (APA/dpa) - Den zehn Angeklagten im Prozess um die Loveparade-Katastrophe wirft die Staatsanwaltschaft Duisburg unter an...
Duisburg/Düsseldorf (APA/dpa) - Den zehn Angeklagten im Prozess um die Loveparade-Katastrophe wirft die Staatsanwaltschaft Duisburg unter anderem fahrlässige Tötung vor. Am Ende könnte für sie eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren stehen. Nach fünf Jahren sind solche Taten verjährt - wenn die Verjährung nicht unterbrochen wird, etwa durch die Vernehmung eines Beschuldigten.
Nach jeder Unterbrechung beginnt die Verjährung von Neuem. Das Strafgesetzbuch setzt jedoch eine Obergrenze: Die Verfolgung einer Straftat verjährt spätestens, wenn ein Zeitraum verstrichen ist, der dem Doppelten der gesetzlich festgelegten Verjährungsfrist entspricht. Die sogenannte absolute Verjährung tritt also im Fall der Loveparade nach zehn Jahren ein - sollte es bis dahin kein erstes Urteil geben.
Der Beginn des Zeitraums ist durch den Eintritt der Verletzungen oder des Todes eines Opfers markiert. „Das letzte Opfer der Ereignisse bei der Loveparade verstarb am 28. Juli 2010, die absolute Verjährungsfrist läuft daher spätestens mit Ablauf des 27. Juli 2020 ab“, erklärt die Staatsanwaltschaft Duisburg. Ergeht allerdings vorher ein erstinstanzliches Urteil, läuft die Verjährungsfrist nicht mehr ab, bevor das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.