Das Drehbuch der Grasser-Anwälte
Wien – Nächste Woche, am Dienstag, startet der Buwog-Prozess um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Ob der Prozess mit 15 Angeklagten term...
Wien –Nächste Woche, am Dienstag, startet der Buwog-Prozess um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Ob der Prozess mit 15 Angeklagten termingerecht beginnt, ist fraglich. Erst am Montag entscheidet der Oberste Gerichtshof (OGH), ob die derzeit bestimmte Richterin für den Prozess zuständig ist.
Diese Klärung einer Bestimmung der Strafprozessordnung ist nicht die einzige Panne in der Korruptionsanklage rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2001 – sagen Manfred Ainedter und Norbert Wess, Grassers Anwälte. Beim Hintergrundgespräch präsentierten sie ihre 617 Seiten starke Gegenausführung, die den Juristen sowie ihrem prominenten Mandanten als Drehbuch für den Prozess dienen soll. Verteilt wurde das Konvolut nicht nur an Medien – es liegt der TT vor –, sondern auch an die Richterin, die Staatsanwaltschaft sowie die Schöffen und Beisitzer. Man hoffe, dass die Seiten gelesen werden, sagt Wess. Denn: „Wir zählen darin 45 bis 50 Aktenwidrigkeiten auf.“ Viele Ungereimtheiten beziehen sich zwar noch auf den Bereich Untreue rund um die Auftragsvergabe an die Investmentbank Lehmann, der nicht Teil der jetzigen Anklage geworden ist. Das Urteil von Wess über die Anklageschrift ist trotzdem scharf: „Ein Staatsanwalt, der so agiert, hat ein Ergebnis vor Augen – und will da hinkommen.“ Ein Vorwurf, der im Prozess betont werden wird.
Bekämpfen möchten die Verteidiger auch die Sitzordnung im Gericht, derzeit sei ihnen ein Platz „an der tiefsten Stelle“ des Schwurgerichtssaales zugewiesen. Ohne Blickkontakt zum Befragten. Wess: „Die Symbolik ist irre.“ Man werde zum Prozessauftakt einen Antrag stellen, das zu ändern. (ritz)