Mordprozess in Vorarlberg - Zeugin belastete Angeklagten schwer

Feldkirch (APA) - Bei der Fortsetzung eines Mordprozesses am Landesgericht Feldkirch hat eine Zeugin den 28-jährigen Angeklagten schwer bela...

Feldkirch (APA) - Bei der Fortsetzung eines Mordprozesses am Landesgericht Feldkirch hat eine Zeugin den 28-jährigen Angeklagten schwer belastet. Sie widersprach einer elementaren Aussage des Mannes - nämlich dass er in der Tatnacht seine Wohnung nicht verlassen habe. Der 28-Jährige streitet die Tötung seiner schwangeren Ex-Freundin ab - auch gegenüber jener Frau, mit der er zuletzt eine Beziehung führte.

Der 28-Jährige aus der Dominikanischen Republik, der in Liechtenstein wohnt, soll laut Anklage in den frühen Morgenstunden des 4. November 2015 in die Wohnung seiner allein lebenden Ex-Freundin in Frastanz (Bez. Feldkirch) eingedrungen sein und die Schwangere mit bloßen Händen im Schlaf erwürgt haben. Dadurch starb auch das ungeborene Kind. Im Anschluss hat er laut Staatsanwalt Philipp Höfle - offenbar um die Tat zu vertuschen - mithilfe eines Brandmittels Feuer gelegt. Der Leichnam der Frau wurde von den Flammen erfasst. Der 28-Jährige steht wegen Mordes, Brandstiftung, gewaltsamen Schwangerschaftsabbruchs sowie Störung der Totenruhe vor Gericht.

Bereits am ersten Verhandlungstag am 22. November hatte der 28-Jährige betont, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Er habe in seiner Wohnung in Liechtenstein geschlafen und sei nicht in Vorarlberg gewesen. Seiner Version zufolge muss ein Bekannter die Schwangere getötet haben, um ihm eins auszuwischen. Laut Anklage gibt es dafür aber keinerlei Hinweise. Die Staatsanwaltschaft nannte drohende Alimente-Zahlungen als Motiv, die nach Angaben des 28-Jährigen aber „kein Problem“ gewesen wären. Die ungewollte Schwangerschaft habe „nicht mein Leben zerstört“, sagte er aus. Er blieb auch am Montag bei seiner Darstellung, fügte nichts hinzu und korrigierte nichts.

Eine Zeugin - die im selben Haus wohnte wie der Angeklagte - widersprach am Dienstag allerdings den Angaben des 28-Jährigen. Sie habe wahrgenommen, wie er am 4. November, am Morgen nach der Tat, zwischen 5.00 und 6.00 Uhr mit dem Auto nach Hause gekommen sei. Er habe vor dem Haus geparkt, den Kofferraum geöffnet und etwas herausgenommen. Was das gewesen sein soll, hat die Frau allerdings nicht erkennen können. Sie sei aber ganz sicher, dass es sich bei dem Mann um den Angeklagten gehandelt habe.

Ebenfalls befragt wurden die zwei Nachbarn der Getöteten. Sie berichteten von ein paar Geräuschen in der Mordnacht und von einem wegfahrenden Auto, welches sie allerdings nicht sahen, sondern nur hörten. Die beiden gingen damals kurz zur Tür des Mordopfers, hörten dann aber nichts mehr und kehrten deshalb wieder in ihre Wohnung zurück. Der Kindesvater soll von der Schwangerschaft nicht begeistert gewesen sein, hieß es, von Abtreibung habe ihre Nachbarin jedoch nie gesprochen. Eine Cousine des Opfers schilderte hingegen einen Streit zwischen dem Angeklagten und ihrer Verwandten. Dabei sei sehr wohl von Abtreibung die Rede gewesen, der Angeklagte habe die werdende Mutter dazu drängen wollen. Ihre Cousine habe ihr außerdem erzählt, dass der 28-Jährige zum Ende des Jahres in die Dominikanische Republik zurückkehren wolle und das Kind ihm nun alles vermasseln würde.

Eine andere Zeugin - sie hatte zuletzt eine On-/Off-Beziehung mit dem Angeklagten, stellte vor Gericht aber klar: „Wir sind kein Paar“ - hatte im Ausland davon erfahren, dass das Opfer vom Angeklagten schwanger sei. Sie sei schockiert und enttäuscht gewesen, während er sagte, dass er nichts davon wisse. Nach der Tat besuchte die junge Frau den Angeklagten mehrfach im Gefängnis in Vaduz. „Dort sagte er zu mir, dass er Stefanie nicht ermordet hat“, so die Liechtensteinerin.

Der Prozess dauerte am Montagabend weiter an. Ein Urteil könnte frühestens morgen, Dienstag, fallen.