Finger von Tiroler von Taxi abgerissen: Lenker vor Gericht
Ein Tiroler Herbstfestbesucher verlor in Rosenheim den kleinen Finger. Schuld daran ist ein Taxifahrer, so befand das Gericht.
Von Theodor Auer
Rosenheim – Vor dem Gericht in Rosenheim landete ein Vorfall, der sich beim Herbstfest 2016 ereignete und einen Unterländer den kleinen Finger kostete. Am frühen Abend des 3. September wollte er nach einem zünftigen Herbstfestbesuch mit seinen zwei Freunden wieder per Taxi zum Bahnhof und dann nach Hause. Der Geschädigte berichtete als Nebenkläger, dass er wohl stark angetrunken gewesen sei und deshalb mit dem Fahrer des Taxis über den Fahrpreis diskutiert hatte. „Ich denk’, ich hab’ wohl was Blödes zu ihm gesagt. Dann ist er losgefahren.“ Sein Unglück war, dass einer seiner Freunde auch die hintere Tür des Wagens geöffnet hatte und er sich, weil betrunken, dort auf den Wagen stützte. Als sich die Türen schlossen, klemmte eine die linke Hand des Tirolers mitsamt kleinem Finger ein. Zunächst lief der Mann mit, stürzte dann aber auf die Straße, wobei ihm der kleine Finger abgerissen wurde.
Der 43-jährige Angeklagte meinte, dass ihn das Verhalten des Mannes derart verunsichert habe, dass er ihn nicht transportieren wollte und deshalb losgefahren sei. Der Mann fuhr zuerst nach Hause und später zu einem anderen Taxistand, wo ihn die Polizei fand. Samt des noch immer in der hinteren rechten Türe eingeklemmten Fingers des Opfers.
Weil inzwischen jedoch zu viel Zeit vergangen war, war es medizinisch nicht mehr möglich, den Finger wieder an die Hand zu nähen. So wurden die Fingerreste an der linken Hand im Klinikum Rosenheim amputiert.
Die Vorsitzende, Richterin Simone Luger, fragte den Angeklagten, ob er sich denn nach dem Unfall bei dem Opfer wenigstens entschuldigt habe. „Ja, draußen vorhin auf dem Gang“, so die zögerliche Antwort. Ob er denn sein Opfer nicht habe schreien hören, fragte sie ihn weiter. Er habe wohl Schreie gehört, habe das aber für ein „Hinterherschimpfen von Betrunkenen“ gehalten, weil er weggefahren sei. Rechtsanwalt Jörg Zürner als Vertreter der Nebenklage fragte erstaunt, ob der Angeklagte als Taxifahrer beim Herbstfest erwarte, dass er nur stocknüchterne Passagiere bekäme. Darauf blieb der Angeklagte die Antwort schuldig. Das Gericht fand eine Haftstrafe von 15 Monaten für Tat und Schuld angemessen, die es auch zur Bewährung aussetzte. Ein Wiederholungsfall sei unter diesen Umständen fraglos ausgeschlossen. Außerdem setzte ein Schmerzensgeld von 800 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.