EuGH lässt Italien Spielraum bei Auslegung von EU-Vertrag
Luxemburg/Rom (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat Italien Spielraum bei der Umsetzung einer Klausel der EU-Verträge zugebilligt und ...
Luxemburg/Rom (APA/dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat Italien Spielraum bei der Umsetzung einer Klausel der EU-Verträge zugebilligt und damit einen Grundsatzstreit mit Rom entschärft. Die Luxemburger Richter präzisierten am Dienstag ihre Rechtsprechung zu Pflichten der EU-Staaten bei der Verfolgung von Mehrwertsteuerbetrug. Ein früheres Urteil hatte in Italien den Verfassungsgerichtshof auf den Plan gerufen.
In dem Urteil von 2015 hatte der EuGH darauf gedrungen, dass Italien Mehrwertsteuerbetrug zulasten der Europäischen Union wirksam verfolgt. Denn ein Teil der Mehrwertsteuereinnahmen stehen der EU zu. Dafür sollten, wenn nötig, italienische Verjährungsfristen außer Acht gelassen werden. Der EuGH schloss dies aus einer Klausel des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Der italienische Verfassungsgerichtshof sah darin aber einen möglichen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit in der italienischen Verfassung und bat die Luxemburger Richter um Klarstellung. Gleichzeitig erklärte der Verfassungsgerichtshof, sollte der EuGH bei den Vorgaben von 2015 bleiben, stehe die Anwendung des EU-Vertrags von Lissabon in Italien teilweise infrage. Das hätte auch auf EU-Ebene einen Grundsatzstreit auslösen können.
Der EuGH stellte in seinem neuen Urteil fest, dass der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit nicht nur in den Mitgliedsstaaten, sondern auch in der Rechtsordnung der EU grundlegende Bedeutung habe. Die in den EU-Verträgen festgelegte Pflicht zum Schutz finanzieller Interessen der EU dürfe dem nicht zuwiderlaufen. Italienische Gerichte müssen demnach die Vorgaben aus dem Urteil von 2015 nicht anwenden, wenn diese den Grundsatz verletzen würden.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA196 2017-12-05/11:45