Stichwort: Der Konflikt um einen palästinensischen Staat
Jerusalem (APA/AFP/dpa) - Die Palästinenser erheben im Einklang mit mehreren UNO-Resolutionen Anspruch darauf, dass ihr Staat das Westjordan...
Jerusalem (APA/AFP/dpa) - Die Palästinenser erheben im Einklang mit mehreren UNO-Resolutionen Anspruch darauf, dass ihr Staat das Westjordanland mit Ostjerusalem (5644 Quadratkilometer) und den Gazastreifen (365 qkm) umfasst, die 1967 von Israel im Sechs-Tage-Krieg erobert wurden.
Der inzwischen verstorbene damalige König Abdullah von Saudi-Arabien war der Autor des von der Arabischen Liga im Jahr 2002 verabschiedeten Friedensplanes, der die Verpflichtung der arabischen Staaten enthält, normale Beziehungen zu Israel aufzunehmen und dessen Sicherheit zu garantieren, wenn es alle 1967 besetzten Gebiete räumt.
Israel will aber aus Sicherheitsgründen an strategisch wichtigen Teilen des Westjordanlandes, insbesondere dem Jordantal, festhalten und fordert die Entmilitarisierung sowie die Kontrolle des Luftraums und der Außengrenzen. Einem solchen Palästinenserstaat würden daher wesentliche völkerrechtliche Souveränitätsmerkmale fehlen. Hinzu kommt der Streit um die von Israel errichtete Sperranlage, deren Verlauf auf besetztem Gebiet vom Internationalen Gerichtshof (IGH) für völkerrechtswidrig erklärt worden ist. Die Israelis sehen darin eine „Maßnahme zur Terrorabwehr“, die Palästinenser eine „Landraub- und Apartheid-Mauer“.
Der israelische Regierungschef Benjamin Netanyahu hatte die Forderung des früheren US-Präsidenten Barack Obama nach einer Friedenslösung auf Basis der Grenzen vor dem Sechs-Tage-Krieg entschieden abgelehnt. Es gab im Laufe der Zeit immer wieder Ideen zu teilweisem Landtausch, über die jedoch nie eine Einigung erzielt wurde.
Die Palästinenser beanspruchen den (von Israel entgegen dem Willen der internationalen Gemeinschaft annektierten) Ostteil Jerusalems als Hauptstadt. Als Stadt mit heiligen Stätten der drei monotheistischen Weltreligionen, Juden, Christen und Muslimen, ist der Status Jerusalems besonders umstritten. Weil Israels Hauptstadt-Anspruch international nicht anerkannt wird, unterhalten fast alle Staaten der Welt ihre Botschaften in Tel Aviv.
Die Proklamation Jerusalems zur „ewigen und unteilbaren“ Hauptstadt Israels durch das israelische Parlament 1980 ist von der UNO-Vollversammlung mehrmals für illegal und „null und nichtig“ erklärt worden. Nach dem UNO-Beschluss von 1947 ist Jerusalem als „corpus separatum“ (Sondergebiet) zu betrachten und fällt nach internationalem Recht nicht unter die Souveränität Israels. Nach den Bestimmungen des israelisch-palästinensischen Grundlagenvertrages von 1993 sollte die Klärung der Jerusalem-Frage im Rahmen der Endstatus-Verhandlungen erfolgen.
Seit der Eroberung 1967 treibt Israel den Bau jüdischer Siedlungen auf besetztem Gebiet voran. Nach der Räumung jener im Gazastreifen geht es um die im besetzten Westjordanland errichteten israelischen Siedlungen. Ein wichtiger Streitpunkt ist das Wasser, insbesondere der Zugang zum Grundwasser und zum Wasser des Jordan-Flusses.