Steuern: Statt „Schwarzer Liste“ dort besteuern, wo verkauft wird

Wien (APA) - Weltweit agierende Großkonzerne, Digitalwirtschaft und ausgeklügelte Steuertricksereien - bei der Entstehung des Steuersystems ...

Wien (APA) - Weltweit agierende Großkonzerne, Digitalwirtschaft und ausgeklügelte Steuertricksereien - bei der Entstehung des Steuersystems war all das natürlich noch kein Thema. Nun soll die ausufernde Steuerflucht eingedämmt werden, auch mit einer „Schwarzen Liste“. Das Schließen von Steuerschlupflöchern sei aber nur eine temporäre Lösung, es brauche ein neues System, fordert die Expertin Rita de la Feria.

Eine „Schwarze Liste“ für Steueroasen, wie sie gestern von der EU beschlossen wurde, sei lediglich eine Symptomkur, erklärte die Professorin für Steuerrecht an der Universität von Leeds in Großbritannien bei einem Vortrag in der Wiener Arbeiterkammer. Anti-Steuervermeidungsstrategien wie das OECD-Projekt Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) könnten langfristig nicht funktionieren. „Unternehmen werden immer einen Weg finden, um Steuern auszuweichen“, betont die Professorin. Sich bloß zu überlegen, wie man Konzerne zum Zahlen bringt, sei im Endeffekt ein Festhalten am Status quo des Systems.

Solange Länder mit Steueranreizen um Investitionen und Firmen buhlen können, werde sich nichts ändern. Diese Praxis sei besonders für Entwicklungsländer hart, die oft der Übermacht der Konzerne erliegen. Sie hätten zum einen keine Verhandlungsmacht, zum anderen nur wenige Experten zur Hand. Trotzdem wollen sie Unternehmen ins Land bringen - oft mit Regelungen a la „ihr investiert und müsst zehn Jahre keine Steuern zahlen“, erklärt de la Feria die gängigen Methoden, von denen Tourismusunternehmen und Co profitieren. „Was Investoren freut, ist für die Staaten eine große Last.“

Nicht nur IT- und Onlineriesen versuchten, ihre Steuerzahlungen durch Gewinnverschiebungen oder Sonderlösungen gering zu halten, weist de la Feria auf die komplexe Lage hin. So seien zum Beispiel an der Produktion eines Glases süßer Haselnusscreme zahlreiche Standorte in Ländern aus aller Welt beteiligt. „Das zeigt uns das Problem, das wir haben“, so de la Feria. Es sei schwer, herauszufinden, wer nun das Recht hat, diese Gewinne in seinem Land zu besteuern.

Sie schlägt deshalb unter anderem vor, Steuern dort zu einzuheben, wo die Kunden sind und die Produkte oder Services verkauft werden. „Das würde den steuerlichen Wettbewerb eliminieren“, ist de la Feria überzeugt. Kunden könne man nicht so leicht „verschieben“, empfiehlt sie die Besteuerung von Unternehmensgewinnen am POS (Point of Sale). Dadurch würden auch Entwicklungsländer zu Steuereinnahmen kommen, „sie importieren sehr viel“. Gibt es keinen Steuerwettbewerb mehr, könnten Konzerne in Österreich bis zu 50 Prozent ihrer Gewinne abführen - „je nachdem, was der Markt aushält“, so de la Feria.

Steueramnestien und Sondervereinbarungen hingegen „fördern Steuerbetrug“, betont die Expertin. Auch bei der Einhebung von Steuern gehöre einiges getan. Betrug werde viel zu wenig geahndet und beim Vollzug von Steuerschulden gebe es ein Zwei-Klassensystem. „Da gibt es Regeln für die Reichen und Regeln für die Armen“, verweist de la Feria auf die Armee von Anwälten, die multinationalen Konzernen den Rücken stärken. Dadurch sei die Einhebung von Steuern sehr selektiv geworden. Das erkläre den Unmut bei Kleinunternehmern und der Öffentlichkeit.

Den Vorstoß, eine digitale Betriebsstätte einzuführen, hält sie prinzipiell für gut, auch wenn dies das System nicht von Grund auf umkrempelt. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, meint de la Feria.

~ WEB http://www.arbeiterkammer.at ~ APA308 2017-12-06/13:50