EU verklagt Österreich wegen Steuer auf Lizenzgebühren für Kunstwerke
Brüssel/Luxemburg (APA) - Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof, „weil es die Mehrwertsteuer fehlerhaft auf...
Brüssel/Luxemburg (APA) - Die EU-Kommission verklagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof, „weil es die Mehrwertsteuer fehlerhaft auf die Lizenzgebühren anwendet, die Künstlern für die Weiterveräußerung ihrer Kunstwerke gezahlt werden“. Diese Entscheidung gab die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel bekannt.
Nach österreichischem Recht unterliegen die an Künstler oder sonstige Anspruchsberechtigte gezahlten Lizenzgebühren für die Weiterveräußerung des Originals eines Kunstwerks derzeit der Mehrwertsteuer. „Dies verstößt gegen EU-Recht, nach dem die Mehrwertsteuer nur für Gegenstände und Dienstleistungen geschuldet wird, die ‚gegen Entgelt‘, also gegen Bezahlung, bereitgestellt werden“, erklärte die EU-Kommission.
Auch nach Auffassung des EU-Gerichtshofs würden solche Leistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, betonte die EU-Behörde. „Da Lizenzgebühren für Folgerechte nicht als Gegenleistung für vom Künstler bereitgestellte Gegenstände oder Dienstleistungen gezahlt werden, darf auf sie keine Mehrwertsteuer erhoben werden.“ Bereits im Juni 2016 hatte die EU-Kommission in der Angelegenheit ein Mahnschreiben an Österreich geschickt.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA271 2017-12-07/12:52