EU-Kommission stellt Verfahren gegen Glücksspielsektor ein

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen den Glücksspielsektor und die Behandlung diesbezüglicher Beschwerde...

Brüssel (APA) - Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen den Glücksspielsektor und die Behandlung diesbezüglicher Beschwerden eingestellt. Die EU-Kommission hatte zahlreiche Staaten wegen ihrer Glücksspielgesetzgebung im Visier, darunter auch Österreich. Die EU-Kommission habe sich verpflichtet, bei der Durchsetzung von EU-Recht strategischer vorzugehen, erklärte die Brüsseler Behörde Donnerstag.

Wiederholt habe der Europäische Gerichtshof anerkannt, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, Glücksspieldienste zu beschränken, sofern dies im öffentlichen Interesse - etwa zum Schutz von Minderjährigen und zur Bekämpfung der Spielsucht sowie von Unregelmäßigkeiten und Betrug - notwendig sei. Die EU-Kommission erkenne die umfassendere politische Legitimität der Ziele des öffentlichen Interesses an, die von den EU-Staaten mit der Regulierung von Glücksspieldiensten angestrebt würden. Sie nehme außerdem die Bemühungen der EU-Staaten zur Kenntnis, die ihren jeweiligen Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele modernisieren.

„In Anbetracht dessen gehört es nicht zu den Schwerpunkten der Kommission, die Befugnisse, über die sie für Vertragsverletzungsverfahren verfügt, zur Förderung des EU-Binnenmarkts im Bereich von Online-Glücksspielen einzusetzen“, erklärte die EU-Kommission. Sie werde die Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, die Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele zu modernisieren und die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Glücksspielaufsichtsbehörden zu erleichtern.

Der Verband der Online-Sparte, die European Gaming and Betting Association (EGBA), in der auch bwin.party und bet-at-home Mitglied sind, kritisierte die Entscheidung der EU-Kommission. „Mit einer Vielzahl von Gerichtsverfahren, mehr als 30 übereinstimmenden Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und weiteren dort anhängigen Verfahren ist es offensichtlich, dass der Online-Glücksspielsektor als ein per se grenzüberschreitendes Angebot in verschiedenen Ländern - zu denen auch Deutschland zählt - mit zahlreichen Verstößen gegen das EU-Recht konfrontiert ist. Gleichzeitig nutzen Verbraucher oft unregulierte, nicht in der EU ansässige Glücksspielangebote.“ Die EU-Kommissionsentscheidung stehe im Widerspruch zu den von der EU selbst gesetzten politischen Prioritäten, insbesondere dem EU-Programm für den Digitalen Binnenmarkt. Schließlich sei sie auch unvereinbar mit den konzertierten Anstrengungen zur Verbesserung der Verbrauchersicherheit sowie zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Spielmanipulation im Vorfeld der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft in Russland im kommenden Jahr.