Pflegegeld wird herausgenommen
ÖVP und Grüne haben sich nun auf eine Änderung des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes geeinigt. Hierfür soll kommende Woche ein Dringlichkeit...
ÖVP und Grüne haben sich nun auf eine Änderung des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes geeinigt. Hierfür soll kommende Woche ein Dringlichkeitsantrag im Landtag eingebracht werden. Das gaben gestern VP-Klubobmann Jakob Wolf und Landtagsabgeordnete Gabriele Fischer (Grüne) bekannt.
Bislang wird das Pflegegeld in der Mindestsicherung für die Bezieher selbst nicht als Einkommen angerechnet. Wird selbiges aber an pflegend tätige Angehörige übertragen, so wird das Geld sehr wohl auf das Einkommen angerechnet. Viele pflegende Angehörige haben so die Anspruchsberechtigung auf Mindestsicherung verloren. Mit der Gesetzesänderung soll nun diese Einstufung zugunsten der Familienangehörigen geändert werden.
„Mit der Korrektur der derzeitigen Regelung verhindern wir in Zukunft Härtefälle und erleichtern zumindest finanziell die Situation von pflegenden Angehörigen, die Mindestsicherung beziehen“, sagt Wolf. Fischer ergänzt: „Es war richtig, genau zu prüfen, mit welcher Regelung wir Sicherheit bei den Betroffenen schaffen können.“
Ein weiterer Dringlichkeitsantrag betrifft Impuls. Die drei Abgeordneten hoffen auf eine nachträgliche Möglichkeit, um Parteiförderung für ihre ehemalige Partei Vorwärts Tirol ansuchen zu können. Anfang 2015 haben sich Hans Lindenberger, Maria Zwölfer und Josef Schett von Vorwärts losgesagt und dann nicht mehr um Parteiförderung angesucht. Dazu haben sie sich aber zivilrechtlich verpflichtet. Höchstgerichtlich wurden sie für 2016 schon zur Kasse gebeten und mussten aus eigener Tasche vorerst 650.000 Euro zahlen. Jetzt soll das Parteiförderungsgesetz geändert und zumindest ein Abrufen für 2017 ermöglicht werden. Wie berichtet, wenden sich die Impuls-Mandatare auch an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof. (TT, pn)