Landtagswahlen 2018 - NÖ-Antrittshürde vergleichsweise niedrig

Wien/St. Pölten/Klagenfurt (APA) - Liste Pilz und NEOS beklagen, dass die Hürden für die Landtagswahl-Kandidatur in Niederösterreich besonde...

Wien/St. Pölten/Klagenfurt (APA) - Liste Pilz und NEOS beklagen, dass die Hürden für die Landtagswahl-Kandidatur in Niederösterreich besonders hoch seien. Vergleicht man die nötigen Unterstützungserklärungen, ist die dortige Hürde jedoch die niedrigste der vier Länder, die 2018 zu den Urnen rufen. Weniger als 0,08 Prozent der Wahlberechtigten müssen in NÖ für eine landesweite Kandidatur unterschreiben, in Salzburg 0,15 Prozent.

Um am 28. Jänner landesweit am Stimmzettel zu stehen, müssen in Niederösterreich - bis 22. Dezember - 50 Unterschriften in jedem der 20 Wahlkreise gesammelt werden, in Summe also 1.000. Das sind 0,074 Prozent der rund 1,35 Millionen Wahlberechtigten. Wobei deren Zahl heuer niedriger ausfallen wird als 2013 (damals waren es 1,404.453), sind doch Zweitwohnsitzer nicht mehr automatisch wahlberechtigt.

In Kärnten ist der Antritt nicht viel teurer: Mit landesweit 400 Unterschriften (100 pro Wahlkreis) muss eine Partei ca. 0,09 Prozent der Wahlberechtigten für eine Unterschrift gewinnen. Möglich ist das in Kärnten (wo erst am 4. März gewählt wird) bis kurz vor der NÖ-Wahl - nämlich bis 26. Jänner.

Teurer wird es im Westen: In Salzburg müssen für einen landesweite Kandidatur 600 Unterschriften (100 pro Wahlbezirk) gesammelt werden - und das macht bei nicht ganz 400.000 Wahlberechtigten immerhin 0,15 Prozent aus. Das ist aktuell der höchste Anteil. Gewählt wird in Salzburg am 22. April, die Wahlvorschläge müssen bis 14. März eingereicht werden. Gesammelt wird, wie in Kärnten auch, erst im nächsten Jahr.

In Tirol hingegen ging es mit dem Stichtag am 28. November schon los - und spätestens am 4. Jänner müssen die Kreiswahlvorschläge eingereicht werden. Die Regelung ist dort etwas kompliziert: In jedem der neun Bezirke müssen Unterstützungserklärungen im Ausmaß von einem Prozent der Wahlzahl der vorigen Wahl eingereicht werden. Laut der offiziellen Ausschreibung sind das zwischen 59 (Bezirk Reutte) und 91 (Innsbruck-Land) - und in Summe 692 Unterschriften. Das macht 0,13 Prozent der Wahlberechtigten aus.

Auch die Regelung für die Abgeordnetenunterschriften ist in Tirol komplizierter gefasst: Die Unterschrift eines Landtagsabgeordneten ersetzt „ein Drittel der erforderlichen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten, aufgerundet auf die nächstfolgende ganze Zahl“. Das kommt aufs gleiche hinaus wie in den drei anderen Ländern, nämlich dass die Unterschriften von drei Landtagsabgeordneten einer Partei das mühsame Unterschriftensammeln ersparen.

Mit den Mühen des Sammelns haben die NEOS ihre Kritik an der NÖ-Hürde untermauert. Sie beklagten u.a. dass die Gemeindeämter häufig nur bis zum frühen Nachmittag offen hätten und es keine einheitlichen Regelungen gebe.

Schaffen es die NEOS jedoch - wovon auszugehen ist - in NÖ auf den Stimmzettel, ist die nächste Hürde definitiv die niedrigste: Um in den Landtag einzuziehen, braucht eine Partei nur vier Prozent der Stimmen - während es in Kärnten, Salzburg und Tirol fünf Prozent sind.