Grasser-Prozess - OGH berät Zuständigkeit, Verteidigung überrascht

Wien/Linz (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich Montagnachmittag auf einem Gerichtstag mit der Zuständigkeitsfrage im Villa-Esmara-...

Wien/Linz (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich Montagnachmittag auf einem Gerichtstag mit der Zuständigkeitsfrage im Villa-Esmara-Prozess befasst. Ein Fünf-Richter-Senat unter Vorsitz von Richter Hans Valentin Schroll wird diese Rechtsfrage entscheiden, die sich auf die Richterinnen-Zuständigkeit im Grasser-Korruptionsprozess auswirken könnte.

Der Verteidiger von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics überraschte, weil er das Esmara-Verfahren und den Grasser-Prozess mit 14 Angeklagten zusammenführen will.

Zu Beginn der öffentlichen Verhandlung legte eine OGH-Richterin die Lage dar: Petrikovics habe nach Verhandlungsunfähigkeit im Villa-Esmara-Prozess wieder Verhandlungsfähigkeit erlangt. Das erstinstanzliche Urteil in der Causa gegen den Mitangeklagten Ronald Leitgeb wurde aufgehoben, gegen ihn soll neuverhandelt werden vor einer neuen Richterin, nämlich Richterin Caroline Csarmann.

Nach Ansicht der Generalprokuratur wurde durch die Verfügung zur Neuzuteilung lediglich hinsichtlich von Leitgeb das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt, führte eine Vertreterin der Generalprokuratur aus. Diese Rechtsauffassung sei auf den Gesetzestext gestützt. Die einzelnen Ausführungen seien in der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeführt.

Der Verteidiger von Petrikovics, Otto Dietrich, führte aus, dass es hier nicht um eine subjektive Befangenheit, sondern um die Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter seines Mandanten gehe. „Die Generalprokuratur ist mit ihrer Nichtigkeitsbeschwerde im Recht“, sagte er. Der Gesetzgeber sehe die gemeinsame Führung des Verfahrens gegen mehrere Angeklagte als die Regel vor, und die Trennung nur als die Ausnahme. Die gemeinsame Verfahrensführung diene der Wahrheitsfindung. An der erstinstanzlichen Hauptversammlung habe Petrikovics wegen eines stationären Krankenhausaufenthalts nicht teilnehmen können.

Zum Schluss seiner Ausführungen sorgte er für eine Überraschung: „Ich rege an, dass der OGH das Villa-Esmara-Verfahren und das Buwog-Verfahren zusammenführt.“ Damit meinte er, dass in der Causa Villa Esmara Leitgeb und Petrikovics gemeinsam von der neuen Richterin Caroline Csarmann verhandelt werden sollten und das Buwog-Verfahren in diesen Prozess eingebracht werde. Die beiden Causen könnten dann auch getrennt weiterverhandelt werden, aber unter einer Richterin, nämlich Csarmann, betonte Dietrich.

Nach rund 20-minütiger Verhandlung zog sich der Richter-Senat im Wiener Justizpalast zur Beratung zurück.

~ ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.ogh.gv.at/

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http://www.porr-group.com ~ APA379 2017-12-11/15:07