Grasser-Prozess - Richterin Hohenecker bleibt, OGH ändert nichts

Wien/Linz (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute Montagnachmittag wenige Stunden vor dem geplanten Prozessbeginn gegen Ex-Finanzmin...

Wien/Linz (APA) - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute Montagnachmittag wenige Stunden vor dem geplanten Prozessbeginn gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere festgestellt, dass sich nichts an der Richterinnen-Zuständigkeit in der Causa (Buwog, Terminal Tower) ändert. Das heißt, dass der Prozess morgen Dienstag wie geplant beginnen kann.

Damit ist Richterin Marion Hohenecker weiterhin als Vorsitzende des Schöffensenats für die Verhandlung des Falls zuständig. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur zur Wahrung des Gesetzes, die sich für eine Zuständigkeitsänderung in einem quasi verbundenen Fall aussprach, wurde vom OGH verworfen.

~ ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.ogh.gv.at/

http://www.buwog.at

http://www.rlbooe.at

http://www.porr-group.com ~ APA402 2017-12-11/15:32