Prozess wegen Tierquälerei: Durstige Ferkel waren kein Strafdelikt
Im Jänner fiel der Polizei bei der Kontrollstelle Kundl ein polnischer Tiertransporter ins Auge. Dessen Bereifung war so mangelhaft, dass es...
Im Jänner fiel der Polizei bei der Kontrollstelle Kundl ein polnischer Tiertransporter ins Auge. Dessen Bereifung war so mangelhaft, dass es bei Minusgraden für die zwei Frachtführer erst einmal zum Reifenwechsel kam. Keine Sache von Minuten – und so rückte auch gleich der Amtstierarzt zu den 649 geladenen Ferkeln an. Dabei wurde festgestellt, dass diesen keinerlei Wasser zur Verfügung gestanden hatte. Grund: Wegen der Kälte war im Transporter die Wasserleitung eingefroren. Niemand weiß, wann dies während der bereits 16-stündigen Transportfahrt von Dänemark in Richtung eines italienischen Schlachthofs passiert war. Gestern am Landesgericht mussten sich die beiden Fahrer wegen Tierquälerei verantworten. Verteidiger Hubertus Weben gestand für seine Mandanten zwar den Sachverhalt zu, betonte jedoch, dass man hier nicht gleichgültig ohne Wasser gestartet wäre, sondern wegen der Standzeit schlicht die Leitung eingefroren war. Zudem hätten die Polen wegen der desolaten Reifen ohnehin schon 4500 Euro Sicherheitsleistung in Kundl zurücklassen müssen. Vor Richter Thomas Dampf beschworen dann auch die Angeklagten, dass ihnen der Vorfall „sehr, sehr leid“ tue. Man habe das Trinkwasser sogar mit einem Frostschutz versetzt. Die Ausführungen des Amtstierarztes sorgten jedoch letztlich sogar für einen Doppelfreispruch. So wären bei den Ferkeln keine Anzeichen von Dehydrierung zu erkennen gewesen. Ein Anzeichen, dass die Tiere durch die Wasserknappheit doch eher keine Qualen erlitten hatten. Da das Gesetz bei Tiertransporten für den Straftatbestand der Tierquälerei jedoch nach einem „qualvollen Zustand über längere Zeit“ verlangt, resümierte Staatsanwältin Veronika Breithuber, dass hier wohl der Tatbestand strafrechtlich nicht vorliege.
Ganz klar die Grenzen überschritten hatte letzten Jänner ein Unterländer, der von der Polizei vorgeführt werden sollte, wenn er nicht umgehend 600 Euro auf den Tisch lege. Die versuchte der 43-Jährige noch schnell aufzutreiben. Als er unter dem Einfluss von 2,82 Promille daran jedoch gescheitert war, bedrohte er die Beamten mit dem Erschlagen, konnte jedoch schnell mittels Armhebelgriff außer Gefecht gesetzt werden. So endeten Kleindiebstähle und – versuchter – Widerstand gegen die Staatsgewalt in acht Monaten unbedingter Haft.
Das große Glück im Betrieb wollte heuer ausgerechnet der Mitarbeiter eines Spiellokals ausprobieren. Etliche Wetten ohne Bonierung sorgten jedoch bald für ein Kassenminus von erst einmal 6100 Euro. Als der Betreiber seinem Mitarbeiter darauf eine letzte Chance gab, spielte jener aber weiter. Jetzt heißt es 8200 Euro zurückzahlen, wegen Untreue ergingen zur Hälfte bedingte 960 Euro Geldstrafe. (fell)