Angeklagte in Bludenzer Wahlkartenaffäre frei gesprochen

Feldkirch (APA) - Die vier Angeklagten in der sogenannten Bludenzer Wahlkartenaffäre sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf...

Feldkirch (APA) - Die vier Angeklagten in der sogenannten Bludenzer Wahlkartenaffäre sind am Dienstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des Amtsbissbrauchs bzw. der Anstiftung dazu frei gesprochen worden. Richterin Sonja Nachbauer erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass zwar die Ausgabe der Wahlkarten ungesetzlich gewesen sei. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass die Angeklagten dies gewusst hätten.

Im Zentrum der Verhandlung stand die Handhabung der Ausstellung und Ausgabe von Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz am 29. März 2015. Aufgrund der diesbezüglichen schweren Unregelmäßigkeiten hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Stichwahl aufgehoben. Bei der Wiederholung der Stichwahl im Dezember 2015 setzte sich - wie beim ersten Versuch - Amtsinhaber Josef Katzenmayer (ÖVP) knapp gegen Herausforderer Mario Leiter (SPÖ) durch.

Der Erstangeklagten, einer Bediensteten der Stadt Bludenz, die die Stichwahl organisiert hat, wurde die rechtswidrige Ausgabe von zumindest 195 Wahlkarten an unberechtigte Dritte zur Last gelegt. Der damalige ÖVP-Bezirksgeschäftsführer sah sich mit dem Vorwurf zur Anstiftung der Gemeindebediensteten zum Amtsmissbrauch in 81 Fällen konfrontiert. Der Dritt- und die Viertangeklagte, zwei ÖVP-Wahlkampfhelfer, standen vor Gericht, weil sie Wahlkarten für Dritte - angeblich ohne deren Wissen - abgeholt hatten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.