Tirol

Mindestsicherung: Land richtet Kommission für Härtefälle ein

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© APA/BARBARA GINDL

Ein Vierergremium soll alle Anträge bei Überschreitung der Wohnkosten-Höchstsätze bewerten. Die Pflegegeld-Regelung wurde neu fixiert.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck –Der Brief ging gestern aus dem Landhaus raus. Landeshauptmann Günther Platter (VP) und Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) weisen darin alle Bezirkshauptmannschaften an, ab sofort alle Anträge, in denen die Höchstsätze zur Deckung der Wohnkosten laut Tiroler Mindestsicherungsgesetz überschritten werden, automatisch an die Abteilung Soziales weiterzuleiten.

Dort wird nämlich eine Kommission angesiedelt, die unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen soll. Sie besteht aus vier Mitgliedern: je einer Mitarbeiterin aus den beiden Politikerbüros, einer Vertreterin der Sozialabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung sowie mit Herbert Peer auch dem Koordinator von „Netzwerk Tirol hilft“. Aufgabe dieser Kommission soll es sein, all die Grenzfälle zu kategorisieren und hinsichtlich der im Gesetz vorgesehenen Härtefall-Regelung (§§14 und 14a) zu bewerten. Und zwar, ob und in welcher Höhe Zusatzleistungen gemäß der Härtefall-Regel möglich sind. Diese Bewertungen sollen dann wieder an die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften übermittelt werden. Die BHs dürften sich dann in der Praxis bei ihren Einzelfallentscheidungen nach den Ergebnissen der Kommission zu richten haben.

Aus dem Büro von LH Platter heißt es, dass die Einrichtung der Kommission eine „logische Konsequenz“ aus der Novelle des Mindestsicherungsgesetzes sei: „Damit soll eine rasche Lösung für Härtefälle und auch ein einheitlicher Vollzug gewährleistet sein.“ Insbesondere soll die Kommission garantieren, dass zur Bewertung jedes Einzelfalls tirolweit dieselben Kriterien herangezogen werden. Bis dato hätten dies die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften quasi autonom vornehmen müssen.

Zuletzt gab es innerkoalitionär Kritik der Grünen, dass die mit der Reform des Mindestsicherungsgesetzes bezirksweit festgelegten Höchstsätze für Wohnkosten bei Weitem zu niedrig seien. Eine Erhöhung sei notwendig, so die Grünen. Ansonsten müssten Mindestsicherungsbezieher vermehrt aus ihren verbleibenden Lebenshaltungskosten auch noch die Mietkosten stützen. Die ÖVP lehnt eine Erhöhung aber ab und verweist auf die Härtefallregelung im Gesetz.

Das Gesetz ist nun seit 1. November in vollem Umfang in Kraft. Aus dem Landhaus heißt es, Härtefall-Entscheidungen habe es bis dato noch keine gegeben. Aber diese werden kommen. Die Kommission soll daher anlassbezogen und unbürokratisch einberufen werden und tagen können. Zudem sollen ihre Ergebnisse laufend evaluiert werden.

Indes beschloss der Tiroler Landtag gestern eine nochmalige Änderung des Mindestsicherungsgesetzes. Somit wird Pflegegeld nicht mehr als Einkommen bei der Berechnung der Mindestsicherung gezählt. Dies hat in der Vergangenheit insbesondere pflegende Angehörige getroffen. Die Liste Fritz reklamierte gestern diese Novelle als Erfolg für sich. Dass die Regierung diesbezügliche Anträge der Opposition auf die lange Bank geschoben hatte, erntete harte Kritik.

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