FMA verwehrt sich gegen Kritik von der Genossenschaft für Gemeinwohl
Wien (APA) - Die Genossenschaft für Gemeinwohl, die eine Lizenz als Zahlungsinstitut bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) beantragt hat, wirft ...
Wien (APA) - Die Genossenschaft für Gemeinwohl, die eine Lizenz als Zahlungsinstitut bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) beantragt hat, wirft der Behörde „Widerstand gegen den eingebrachten Antrag“ und Verzögerung vor. Das weist die FMA gegenüber der APA allerdings vehement zurück. „Der Antrag ist über weite Strecken unvollständig und zum Teil widersprüchlich“, sagte ein Behördensprecher am Freitag auf Anfrage.
Laut dem FMA-Sprecher läuft damit auch die dreimonatige Frist noch gar nicht, über die die Genossenschaft für Gemeinwohl auf ihrer Homepage schreibt, dass die FMA bereits eine schriftliche Stellungnahme hätte abgeben müssen. Der Antrag auf eine Lizenz als Zahlungsinstitut nach dem Zahlungsdienstegesetz („kleine Banklizenz“), mit der man Überweisungen und Kontoführungen anbieten kann (und nicht als Bankinstitut nach dem Bankwesengesetz mit Einlagen- und Kreditgeschäften tätig wird), war am 14. September eingereicht worden.
„Wir haben zwei Mal mitgeteilt, dass der Antrag unvollständig ist“, betonte der FMA-Sprecher in Richtung Genossenschaft für Gemeinwohl. „Die dreimonatige Frist läuft also noch gar nicht.“ Die Dreimonatsfrist beginne nach Vollständigkeit des Antrags. Kommende Woche werde die Genossenschaft auch noch „eine umfangreiche Darstellung erhalten“ - mit Angaben dazu, „was fehlt und wo sich Widersprüche finden“.
Was im Antrag nicht passt oder fehlt, wollte der Sprecher mit Verweis auf ein „nicht öffentliches Behördenverfahren“ nicht verraten.
~ WEB http://www.fma.gv.at ~ APA430 2017-12-15/15:15