FPÖ-Sozialministerin bekommt Megaressort und Megareformen umgehängt
Wien (APA) - Die freiheitliche Gesundheitsmanagerin Beate Hartinger bekommt als Ministerin für Soziales, Gesundheit und Arbeit ein Megaresso...
Wien (APA) - Die freiheitliche Gesundheitsmanagerin Beate Hartinger bekommt als Ministerin für Soziales, Gesundheit und Arbeit ein Megaressort und fast alle großen Reformvorhaben der Regierung umgehängt. Sie muss die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, eine Arbeitslosengeldreform und die geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung umsetzen. Hartinger wird mit viel Widerstand zu kämpfen haben.
Ein legistisches Mega-Projekt ist die angestrebte Neukodifizierung des ASVG in verschiedene „Bücher“. Neu ist vor allem, dass auch Pflege- und Arbeitslosenversicherungsrecht eingebettet werden sollen.
Zu den größten Vorhaben gehört die Zusammenlegung der Sozialversicherungen. Künftig soll es nur mehr fünf statt der jetzigen 21 Träger geben. So sollen die neun Gebietskrankenkassen in eine neue österreichweite Kasse (ÖKK) aufgehen und eine neue Pensionsversicherungsanstalt als erste Säule einer neuen Sozialversicherung, die für alle Pensionen zuständig sein soll, etabliert werden. Die AUVA muss bis Ende 2018 Reformerfolge vorweisen, sonst wird sie aufgelöst.
Aus dem Kapitel Arbeit des Regierungsprogramms sticht vor allem die Neugestaltung des Arbeitslosengeldes hervor. Dieses soll degressiv gestaltet werden. Je länger man es bezieht, umso niedriger wird es. Auch die Notstandshilfe soll in diesem neuen Arbeitslosengeld aufgehen. Verschärft werden sollen auch die Zumutbarkeitsbestimmungen.
Die Mindestsicherung soll mit 1.500 Euro pro Haushalt gedeckelt werden. Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzberechtigte erhalten deutlich weniger: „365 Euro Grundleistung sowie 155 Euro Integrationsbonus“. Anspruch auf Sozialhilfe hat nur, wer in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf legal in Österreich gelebt hat. Ausländische Mindestsicherungsbezieher müssen sich zur „Rücksiedlung“ beraten lassen. Geplant ist auch eine „Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher“ ab dem 15. Lebensjahr, bei „Bildungsmaßnahmen“ gibt es gar keine „Altersgrenze nach unten“, womit man wohl auf die Erfüllung der Schulpflicht als Bedingung abzielt.
Neben den geplanten Kürzungen bei der Mindestsicherung wird die 17. Sozialministerin der Republik auch eine langfristige finanzielle und personelle Sicherstellung des Pflegebereichs bewerkstelligen müssen.