Prozess um Mord vor 26 Jahren: 55-Jähriger in St. Pölten vor Gericht
St. Pölten (APA) - Ein Geschworenenprozess um einen Mord vor 26 Jahren hat am Montag am Landesgericht St. Pölten begonnen. Dem Angeklagten w...
St. Pölten (APA) - Ein Geschworenenprozess um einen Mord vor 26 Jahren hat am Montag am Landesgericht St. Pölten begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 1991 im Bezirk St. Pölten-Land eine Frau getötet zu haben. Im Rahmen von Cold-Case-Ermittlungen führte nun ein Fingerabdruck zum mittlerweile 55-Jährigen. Er bekannte sich nicht schuldig.
„Mord verjährt nie“, erklärte Staatsanwalt Leopold Bien zu Beginn seines Eröffnungsvortrages. Der Angeklagte war 1991 bei einer Bäckerei als Zusteller tätig gewesen und hatte auch die Frau beliefert. Die 69-jährige Witwe soll laut dem Ankläger gerüchteweise ihr Geld in bar zuhause verwahrt haben. Der Angeklagte habe damals schon Probleme mit Alkohol, Geld und Aggression gehabt, sagte der Staatsanwalt. Vor allem das Alkoholproblem habe dazu geführt, dass der Beschuldigte am 31. März 1991 seine Stelle verloren habe. An diesem Tag konnte er laut Ankläger zum letzten Mal beruflich mit dem Opfer zu tun gehabt haben. Die damalige Frau des Beschuldigten sei berufstätig und für das Familieneinkommen verantwortlich gewesen, „das Geld hat nicht gelangt“. Der heute 55-Jährige habe mit Vermögensdelikten begonnen, „die sich sein ganzes Leben durchziehen“.
Der Beschuldigte soll das Opfer am 10. Juni 1991 zwischen 13.30 und 14.15 Uhr aufgesucht haben. Die beiden hätten einander gekannt, die alleinstehende Frau habe ihn in ihr Haus gebeten, so Bien. Der Angeklagte habe wohl das Ziel verfolgt, die Witwe zu bestehlen bzw. zu berauben. Dann habe sich ergeben, dass er sie getötet habe. „Wir können anhand der Spurenlage das Tatgeschehen relativ genau rekonstruieren“, betonte der Staatsanwalt. Der Angeklagte soll ihr mit einer Mineralwasserflasche einen Schlag auf den Kopf versetzt haben, der eine Platzwunde zur Folge hatte. Die Flasche soll dabei zerbrochen sein, Splitter sollen Verletzungen im Gesicht der 69-Jährigen verursacht haben. Als weitere Tatwaffe wurde laut Anklage ein Viertelliterglas verwendet, mit dem er ihr gegen den Kopf geschlagen haben soll. Die Witwe habe eine weitere Platzwunde erlitten und sei spätestens dann bewusstlos gewesen, dann habe sie der Angeklagte gewürgt.
Diese Angriffe hätten laut Anklage dazu geführt, dass die Frau Speisebrei erbrochen und diesen eingeatmet habe. „Daran ist sie gestorben, letztlich ist sie am eigenen Erbrochenen erstickt“, sage der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe das Haus nach Wertsachen durchsucht, aber verstecktes Bargeld nicht gefunden. Dann soll er versucht haben, Feuer zu legen, das jedoch aufgrund von Sauerstoffmangel erlosch.
Laut dem Staatsanwalt wurde ein Abdruck eines rechten Zeigefingers auf einer Tatwaffe - dem Glas - gesichert, dieser „konnte dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet werden“. Das Opfer sei von Zeugen als saubere alte Dame und sehr gastfreundlich beschrieben worden. Im Spülbecken habe sich frisch abgewaschenes Geschirr befunden.
Der Staatsanwalt verwies auf elf Verurteilungen des Angeklagten - überwiegend wegen Vermögensdelikten, aber auch wegen Gewaltdelikten, zudem soll er mit Brandstiftung gedroht haben. Der 55-Jährige ist geschieden und wohnte vor seiner Festnahme in einer Obdachlosenunterkunft in Wien.
Der Verteidiger erklärte, es müsse dafür gesorgt werden, dass nicht der Falsche bestraft werde. „Der Angeklagte war im Juni nicht dort“, erklärte der Rechtsanwalt. Die einzige Spur sei ein Fingerabdruck auf einem Glas im Haus des Opfers. Nicht bestritten werde, dass sein Mandant im März 1991 bei der Frau gewesen sei. „Der Angeklagte hat einiges auf dem Kerbholz“, es handle sich um sehr viele Delikte gegen fremdes Vermögen, aber keine Straftaten, die mit Körperverletzung verbunden wären, so der Rechtsanwalt. Er forderte einen Freispruch.