Koalition - Kritik an KöSt-Senkung, hat keinen Lenkungseffekt

Wien (APA) - Die neue Regierung hat im Steuer-Bereich viele Vorhaben. Der Steuerrechtsexperte Werner Doralt bewertet einige davon, etwa die ...

Wien (APA) - Die neue Regierung hat im Steuer-Bereich viele Vorhaben. Der Steuerrechtsexperte Werner Doralt bewertet einige davon, etwa die vorzeitige Abschreibung und ein neues Einkommensteuergesetz, sehr positiv. Die geplante Senkung der Körperschaftssteuer stößt bei ihm auf Kritik. Eine Reduktion der KöSt auf nicht entnommene Gewinne habe keinerlei Lenkungseffekt, sagte Doralt im Gespräch mit der APA.

Der Experte ärgert sich besonders darüber, dass die KöSt-Senkung damit argumentiert wird, es hätten „alle unsere Nachbarstaaten niedrigere Steuersätze“. Das sei „schlichtweg falsch“. „Deutschland hat nicht, wie behauptet, einen niedrigeren Steuersatz als Österreich, sondern mit rund 30 Prozent einen wesentlich höheren, weil dort zur Körperschaftssteuer von 15 Prozent die Gewerbesteuer und ein Solidarzuschlag dazu kommen.“

Er frage sich, ob hier Experten am Werk seien oder nicht. „Für mich sind das keine Experten, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, einen richtigen Vergleich mit Deutschland zu machen. Auf dieser Grundlage kann man keine Steuerpolitik machen“, so Doralt. Nicht entnommene Gewinne noch weiter zu begünstigen, „hat keinen steuerpolitischen oder wirtschaftspolitischen Lenkungseffekt. Die Unternehmen können mit dem Geld machen, was sie wollen. Sie müssen nicht in Produktionsmaschinen investieren.“

Eine Senkung der KöSt stehe außerdem im Widerspruch zu der im Regierungsprogramm ebenfalls angekündigten „rechtsformneutralen Besteuerung“. Es gebe jetzt schon eine massive Besserstellung von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften und Einzelunternehmern. „Wenn man den nichtentnommenen Gewinn in der KöSt noch weiter begünstigt, dann wird diese Schere noch weiter aufgehen als bisher. Die Ankündigung einer rechtsformneutralen Besteuerung ist danach absolut unglaubwürdig. Das ist die Quadratur des Kreises. Das geht nicht. Das schaue ich mir an, wie sie das schaffen“, sagte Doralt.

Für sinnvoll hält er die geplante vorzeitige Abschreibung. Das würde die Liquidität erhöhen. Wenn zum Beispiel 10.000 Euro Anschaffungskosten zu 50 Prozent vorzeitig abgeschrieben werden können, wäre ein Unternehmen sofort wieder liquid als wenn es nur 1.000 Euro bei 10 Jahre Nutzungsdauer absetzt. „Das hätte einen positiven Effekt. Das macht Sinn und käme dem Einzelunternehmer zu Gute.“

Kritisch sieht Doralt die angedachte Einheitsbilanz. Eine (weitere) Angleichung der Steuerbilanz an die Unternehmensbilanz widerspreche allen internationalen Erfahrungen, weil die Unternehmensbilanz mit dem Gläubigerschutz ganz andere Leitmotive habe als die Steuerbilanz. „Aus guten Gründen sind zum Beispiel Rückstellungen in der Steuerbilanz gegenüber der Unternehmensbilanz nur eingeschränkt zulässig.“ Eine Forcierung der Unternehmensbilanz als Einheitsbilanz wäre eine Besserstellung der Unternehmen ohne Lenkungseffekt. „Mit einem Lenkungseffekt kann man alles rechtfertigen. Das hat aber keinen Sinn.“

Für sinnlos hält Doralt auch eine Zusammenlegung von Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung. Er ortet hier einen „Systemwiderspruch“. „Außergewöhnliche Belastungen haben einen Selbstbehalt, weil nicht gleich jedes Aspirin steuerlich absetzbar sein soll. Bei Sonderausgaben wie Rentenverpflichtungen und Kirchensteuer ist ein Selbstbehalt steuersystematisch nicht möglich. Das kann ich mir nicht recht vorstellen.“

Dass die Abschaffung der kalten Progression von der Regierung offenbar vorsichtig angegangen werde, findet Doralt begrüßenswert. Denn er halte „nicht viel von der zwingenden Abschaffung der kalten Progression“. Positiv bewertet er auch das Vorhaben, das Einkommensteuergesetz neu aufzusetzen. „Das ist überfällig.“

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