EU-Aufsicht prüft Einschränkungen von spekulativen Finanzprodukten
Wien (APA) - Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) prüft Einschränkungen bzw. Verbote für den Vertrieb von hochspekulativen Fina...
Wien (APA) - Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) prüft Einschränkungen bzw. Verbote für den Vertrieb von hochspekulativen Finanzprodukten. Davon betroffen sind sogenannte finanzielle Differenzgeschäfte (CFDs einschließlich „Rolling Spot Forex“) und Binäre Optionen. Die Aufsicht warnt seit Jahren vor diesen Finanzprodukten und stellt ihr Eignung für Kleinanleger in Frage, so die FMA am Montag.
Die Möglichkeit, zum Schutz der Anleger EU-weit zeitlich befristete Vertriebsbeschränkungen und -verbote für besonders riskante und gefährliche Anlageprodukte zu verhängen, erhält die EU-Aufsicht von der im kommenden Jahr in Kraft tretenden EU-Finanzmarktregulierung (MiFIR).
ESMA prüfe, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs, einschließlich Rolling Spot Forex, an Kleinanleger einzuschränken sowie für Binäre Optionen ganz zu verbieten, so die FMA.
„Binäre Optionen“ („binary options“) sind Wetten auf eine Ja/Nein-Entscheidung. Tritt das zuvor definierte Ereignis ein, erhält der Käufer einen festgelegten Betrag, andernfalls verfällt die gekaufte Option wertlos. Als Basiswerte kommen Indizes, Aktien, Währungspaare oder auch Rohstoffe in Frage, wobei bezogen auf einen fixierten Zeitpunkt nur auf fallenden oder steigenden Kurs spekuliert wird. Die Online-Angebote von Binären Optionen sind häufig so ausgestaltet, dass für die Kunden zwangsläufig Verluste entstehen.
Bei CFDs („Contracts For Differences“) handelt es sich um finanzielle Differenzgeschäfte. Bei diesem hochspekulatives Finanzprodukt spekuliert der Käufer auf die Preisänderung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, etwa einer Aktie, einer Ware, einer Währung oder eines Index. Wenn der Preis fällt, ist der Kunde verpflichtet bei Fälligkeit eine Zahlung in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Terminkurs und dem im Erfüllungszeitpunkt geltenden aktuellen Wert zu leisten. Durch die Hebelwirkung kann es zu Verlusten kommen, die das investierte Kapital bei weitem übersteigen.
Der „Rolling Spot Forex“ ist ein CFD, der sich auf den Wechselkurs einer Währung bezieht, wobei aber kein fixer Fälligkeitszeitpunkt vereinbart ist. Er kann unendlich erneuert werden bis eine der Vertragsparteien einseitig von sich aus die Schließung der Position festlegt. Es sind daher beide Vertragsparteien hochspekulativen Kursschwankungen ausgesetzt.
Als Vertriebseinschränkungen für CFDs sind geplant: Eine Beschränkungen des Hebels („Leverage“) bei der Eröffnung einer Position, und zwar zwischen 30:1 und 5:1, je nach der Volatilität des zugrunde liegenden Wertpapiers/Vermögenswertes. Weiters soll eine Position automatisch geschlossen werden, wenn die Marge bis zu einem vordefinierten Prozentsatz fällt („Margin Close-out Rule“). Zudem sollen Nachschussverpflichtungen ausgeschlossen werden, um Verluste für Anleger fix zu begrenzen („Negative Balance Protection“). Es soll auch zu Beschränkungen im Anreizsystem für den Vertrieb von CFDs an Kleinanleger kommen und eine verpflichtende standardisierte Risikowarnung erfolgen.
Derartige Maßnahmen der Produktintervention zum Schutz der Anleger kann ESMA laut MiFIR nur zeitlich befristet verhängen. Sie laufen spätestens nach drei Monaten automatisch aus, außer die Behörde begründet und beschließt die Einschränkung neuerlich.
(Die Mitteilung der ESMA finden Sie unter dem Link: http://go.apa.at/rjayW3Rf)
~ WEB http://www.fma.gv.at ~ APA302 2017-12-18/13:25