VfGH vertagte Mindestsicherung und Causa Glock

Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Dezembersession die Prüfung des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetze...

Wien (APA) - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Dezembersession die Prüfung des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes vertagt. Es müssten noch Fragen geklärt werden, eine Entscheidung sei in einer der nächsten Sessionen zu erwarten, hieß es am Montag in einer Pressemitteilung.

Bei der Mindestsicherung geht es um die in Niederösterreich seit Jahresbeginn 2017 gültige Wartefrist für die volle Leistung (mindestens fünf der vergangenen sechs Jahre Aufenthalt in Österreich) sowie die Deckelung von höchstens 1.500 Euro pro Haushalt bzw. Wohngemeinschaft. Das Landesverwaltungsgericht NÖ hatte aus Anlass mehrerer Beschwerden die Aufhebung beantragt.

Ebenfalls vertagt wurden die Beratungen zu den Regelungen über den Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern aus Aktiengesellschaften oder GmbHs. Hier geht es um die Ex-Frau des Waffenproduzenten Gaston Glock, die sich nicht aus der gemeinsamen Firma drängen lassen will. In dieser Causa gab es am 6. Dezember eine öffentliche Verhandlung des VfGH.

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA470 2017-12-18/16:59