100 Jahre WeTscheKa: Neue Recherchemöglichkeiten zum KGB in Ukraine

Moskau/Kiew (APA) - 100 Jahre nach Gründung der sowjetischen Geheimpolizei am 20. Dezember 1917 gibt es in Russland nur sehr beschränkte Mög...

Moskau/Kiew (APA) - 100 Jahre nach Gründung der sowjetischen Geheimpolizei am 20. Dezember 1917 gibt es in Russland nur sehr beschränkte Möglichkeiten, Einsicht in Akten von KGB und Co. zu erhalten. Nach einer Öffnung Anfang der Neunziger setzt der russische KGB-Nachlassverwalter FSB wieder auf Geheimhaltung. Ganz anders ist die Lage in der Ukraine: Seit 2015 sind alle vorhandenen KGB-Akten öffentlich zugänglich.

Die Zeiten haben sich in Kiew zwar verändert, ein Hauch der Vergangenheit ist jedoch noch zu bemerken: Das Archiv des Sicherheitsdienstes der Ukraine (SBU) ist in Ermangelung einer äußeren Kennzeichnung zunächst gar nicht zu erkennen. Dafür besteht ein ganz einfacher Grund: Das Archiv befindet sich einem der Gebäude des SBU im Zentrum der ukrainischen Hauptstadt und im Haus arbeiten neben historisch Interessierten auch ganz normale Geheimagenten.

Freilich, das gesamte Material aus der Zeit zwischen 1917 und 1991, das etwa 200.000 Akteneinheiten und acht Kilometer Archivalien umfasst, hätte laut dem gültigen Archivgesetz bis April 2017 bereits an das staatliche Institut für nationale Erinnerung übergeben werden sollen. In Ermangelung dringend erforderlicher Ressourcen wird dieser Schritt jedoch noch auf sich warten lassen. Den Recherchen im Archiv mit derzeit etwa 10 Arbeitsplätzen tut diese äußere Konspiration keinen Abbruch - Besucher müssen sich lediglich rechtzeitig anmelden, um vom SBU den erforderlichen Passagierschein zu erhalten.

Obwohl sich der historische Bestand im Kiew insbesondere auf die Aktivitäten der sowjetischen Geheimdienste auf dem Territorium der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik bezieht, finden sich im Archiv jedoch auch zahllose interne Publikationen sowjetischer Geheimdienste sowie Dokumente aus den anderen Republiken der ehemaligen UdSSR. Während in Russland etwa KGB-Fahndungsbücher nach Vaterlandsverrätern aus den Siebzigerjahren weiterhin der Geheimhaltung unterliegen und ihre Verbreitung nach dem geltenden russischen Strafrecht sogar verfolgt werden könnte, können sie im ukrainischen Archiv gelesen sowie reproduziert werden.

Aber auch in Moskau immer noch versperrte Unterlagen zu Massenrepressionen sind in Kiew ohne Probleme zu finden. So hatte der russische Amateurhistoriker Sergej Prudowski 2014/2015 versucht, im Archiv des FSB ein bestimmtes Geheimdokument aus dem Jahr 1937 zu erhalten. Auf Grundlage dieses Dokuments, in dem von angeblichen japanischen Spionen unter russischen Eisenbahnern im Fernen Osten die Rede war, hatte der NKWD seinerzeit Prudowskis Großvater zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und geschätzte weitere 20.000 Sowjetbürger umgebracht. Eine Kopie des gesuchten Dokuments fand sich in Kiew und nachdem der damalige Direktor des SBU-Archivs von den Bemühungen des Moskauers erfahren hatte, stellte er den Akt einfach ins Internet.

In Russland blieben indes alle Bemühungen erfolglos: Auch der Oberste Gerichtshof schloss sich der Argumentation des FSB an, dass die Herausgabe des Dokuments der Russischen Föderation schaden könnte und deshalb zu verweigern sei. Durch die Klage des Amateurhistorikers wurde damals aber bekannt, dass die zuständige russische Kommission im März 2014 beschlossen hatte, eine generelle Freigabe sowjetischer Geheimdienstdokumenten erst 2044 zuzulassen.

Das ist jedoch nicht das einzige Problem in FSB-Archiv: Obwohl es nirgends explizit untersagt ist, verweigert das Archiv des FSB die Herausgabe von auch nicht mehr als geheim geltenden Gerichts- und Ermittlungsakten zu Tätern, die später nicht rehabilitiert wurden. Dies betrifft etwa NKWD-Mitarbeiter während des „Großen Terrors“ der Dreißigerjahre, die anschließend selbst in vielen Fällen zum Tod verurteilt wurden - zu Recht, wie später auch postsowjetische Gerichte befanden. Täterforschung ist somit in russischen Archiven im Unterschied zu ukrainischen Archiven nur sehr bedingt möglich.

Abgesehen von Korrespondenz zwischen der Moskauer Geheimdienstzentrale und den Partnerbehörden in der Ukraine sind in Kiew gerade auch Dokumente zu ehemals streng geheimen Geheimdienstoperationen von besonderem historischem Interesse. Sie erlauben in vielen Fällen Rückschlüsse auf KGB-Aktivitäten in anderen Teilen der Sowjetunion und teils auch im Ausland. So zeigen Akten im SBU-Archiv, dass das damalige sowjetische Ministerium für Staatssicherheit (MGB) während der Besatzungszeit in Österreich die Kommunikation der Bundespolizeidirektion Wien mit anderen österreichischen Dienststellen abgehört hat. Sobald ukrainische Namen oder Ortsbezüge auftauchten wurde Kiew jeweils ersucht, Recherchen zu den betreffenden Personen anzustellen.