Für EU ist Katalonien internes Problem Spaniens - aber nicht nur
Wien/Barcelona (APA) - Das Streben Kataloniens nach Unabhängigkeit ist, ob sie es will oder nicht, auch ein Problem der Europäischen Union, ...
Wien/Barcelona (APA) - Das Streben Kataloniens nach Unabhängigkeit ist, ob sie es will oder nicht, auch ein Problem der Europäischen Union, nicht nur Spaniens. Von einem rechtlichen Standpunkt aus gesehen liegt es aber in der Verantwortlichkeit der Mitgliedsstaaten, ihre internen Probleme selbst zu lösen.
Brüssel könne sich da nicht einmischen, erläuterte Wolfgang Bogensberger, Leiter der Politischen Berichterstattung und Stellvertreter des Leiters der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, kürzlich bei einer Veranstaltung in Wien die Position der EU in der Katalonien-Frage.
Die Erklärung der Unabhängigkeit seitens der inzwischen abgesetzten katalanischen Regionalregierung sei verfassungswidrig gewesen, so Bogensberger. Das Vorgehen der spanischen Regierung und Justiz werde von der EU respektiert. Eine Unabhängigkeit Kataloniens werde nicht unterstützt. In einem solchen Fall würde Katalonien aus der EU ausscheiden.
Die Frage müsse aber auch vom Standpunkt des Völkerrechts betrachtet werden, betonte der EU-Vertreter. Hier gehe es um die Voraussetzungen für die Bildung eines neuen völkerrechtlichen Subjekts, der Sezession und des in der UN-Charta festgeschriebenen Rechts auf Selbstbestimmung. Nach Ansicht einer Reihe von Rechtsexperten treffe dies im Fall Kataloniens allerdings nicht zu.
Folgende Gründe seien dafür maßgebend, führte Bogensberger aus: Voraussetzung für die Unabhängigkeit eines Territoriums sei, dass sie im Zuge einer Entkolonialisierung erfolge, dass eine gewaltsame Unterdrückung vorliege und dass ein Recht auf Mitbestimmung in einem Staatswesen verweigert werde. Eine Pflicht auf Anerkennung eines unabhängigen Staates gebe es aber nicht.
Anders als heute in Katalonien sei die Situation 2008 im Kosovo gewesen, zumal sich das Land in einer Kriegssituation befunden hatte. Allerdings habe sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag weder für ein Verbot noch für ein explizites Recht auf Unabhängigkeit der früheren serbischen Provinz ausgesprochen.
Die IGH-Richter waren 2010 in ihrem nicht einstimmig gefällten Urteil zu der Auffassung gelangt, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo das internationale Recht nicht verletze. Zudem kenne das Völkerrecht kein „Verbot von Unabhängigkeitserklärungen“.
Spanien erkennt in Hinblick auf die Autonomiebestrebungen Kataloniens und des Baskenlandes die Unabhängigkeit des Kosovo nicht an, was Ministerpräsident Mariano Rajoy 2013 noch einmal bekräftigte.
Was Katalonien betrifft, stellt sich für Rechtsexperten die Frage der Verhältnismäßigkeit des Vorgehens Madrids gegen die Regionalregierung in Barcelona, zumal gegen ihre Mitglieder Haftbefehle erlassen wurden.
Eine von den katalanischen Separatisten angestrebte Vermittlung der EU-Kommission im Konflikt mit Madrid wäre nur möglich, wenn beide Parteien dies wünschen, heißt es in Diplomatenkreisen. Allerdings rechne niemand damit, dass die spanische Regierung um eine solche Vermittlung ersuche.
Auch die Mehrheit der anderen EU-Staaten dürfte kein Interesse an einer Unabhängigkeit Kataloniens haben. Es könnte damit ein Exempel statuiert werden angesichts einer Reihe von nach mehr Autonomie oder Selbstständigkeit strebenden Regionen.
Zudem würden Katalonien lange und komplizierte Verhandlungen über einen Aus- und möglichen Wiedereintritt in die EU bevorstehen - anhand des Brexit könnte man sich die Schwierigkeiten bereits jetzt lebhaft ausmalen.