EU könnte Mittwoch Grundrechteverfahren gegen Polen starten
EU-weit/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission könnte am Mittwoch erstmals in der Geschichte der EU ein Grundrechteverfahren gegen ein EU-Mitglie...
EU-weit/Brüssel (APA) - Die EU-Kommission könnte am Mittwoch erstmals in der Geschichte der EU ein Grundrechteverfahren gegen ein EU-Mitgliedsland einleiten. Das laufende Rechtsstaatsverfahren gegen Polen steht nach Angaben aus EU-Kommissionskreisen vom Dienstag auf der Tagesordnung der morgigen EU-Kommissionssitzung in Brüssel.
Aus der EU-Kommission hieß es, es werde sicher zu einer Entscheidung kommen. Aus Sicht der Brüsseler EU-Behörde handle es sich bei Polen um eine Verletzung der Rechtsstaatlichkeit. Hintergrund des Verfahrens sind die Justizreformen der Regierung in Warschau.
Sollte tatsächlich das sogenannte Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags getriggert werden, wäre dies in der Geschichte der EU bisher beispiellos. Im EU-Jargon gilt der Artikel des EU-Vertrags wegen seiner beabsichtigten abschreckenden Wirkung als „Atombombe“. Ein solches Verfahren kann bis zu einem Stimmrechtsentzug für das betreffende Land führen. Diese Entscheidung liegt aber dann in den Händen der EU-Staaten, für Sanktionen müssten vier Fünftel der EU-Staaten zustimmen. Das Verfahren, das auch eine Anhörung des beschuldigten Staates vorsieht, wurde nach den EU-“Sanktionen“ gegen die damalige ÖVP-FPÖ-Regierung unter Wolfgang Schüssel im Jahr 2000 neu in den Vertrag aufgenommen.
EU-Budgetkommissar Günther Oettinger hatte vergangene Woche erklärt, es spreche viel für ein Verfahren gegen Polen. EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker hatte nach Abschluss des EU-Gipfels in Brüssel gesagt, die Möglichkeit eines Artikel 7-Verfahrens gegen Polen „wird bei der nächsten Kommissionssitzung angesprochen“.