Job-Hopper und Medical School am Prüfstand
Was wird sich da wohl der viel zitierte kleine Mann auf der Straße denken? Bis Ende 2016 stand der Tiroler Stephan Wiener im Sold von Ex-Lan...
Was wird sich da wohl der viel zitierte kleine Mann auf der Straße denken? Bis Ende 2016 stand der Tiroler Stephan Wiener im Sold von Ex-Landwirtschafts- und Umweltminister Andrä Rupprechter (VP). Danach wechselte er aus dem Ministerbüro als Richter direkt in die Außenstelle des Bundesverwaltungsgerichts nach Innsbruck, um sich volley ab 1. April karenzieren zu lassen. Plötzlich war sein Arbeitgeber das Ständige Sekretariat der Alpenkonvention ebenfalls in Innsbruck. Aufgabengebiet: Koordination der Termine für Rupprechter. Schließlich führt Österreich aktuell den Vorsitz in der Alpenkonvention.
Die Rolle von Stephan Wiener bei der Alpenkonvention warf jedoch viele Fragen auf, wurde er doch im Nationalratswahlkampf vor allem an der Seite Rupprechters und der ÖVP, aber kaum in Innsbruck gesehen. Wenn die Rede auf Wiener kam, gab sich Alpenkonventions-Generalsekretär Markus Reiterer stets wortkarg. Jetzt wird in Österreich neu regiert. Weil Rupprechter nicht mehr Vorsitzender der Alpenkonvention sei, „wurde das Vertragsverhältnis mit Herrn Wiener einvernehmlich aufgelöst“, teilt Reiterer jetzt mit. Also geht es zurück zum Bundesverwaltungsgericht? Mitnichten! Wiener firmiert nämlich seit Montag als Mitarbeiter im Kabinett der neuen ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Da kann man wohl sagen: Österreich wird zwar neu regiert, aber weiter nach alten Mustern.
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sollen heute zwei Entscheidungen gefällt werden, die Auswirkungen auch auf Tirol haben. Zum einen geht es um Partei- und Klagsrechte von Umweltinitiativen in Wasserrechtsverfahren mit europäischer Dimension. In ihren Schlussanträgen hat sich die Generalanwältin bereits dafür ausgesprochen. Folgt ihr der EuGH, erhält der WWF Parteistellung im Wasserrechtsverfahren beim Kraftwerk Tumpen. Das behängt derzeit beim Landesverwaltungsgericht. Auswirkungen hätte das Urteil dann auch auf das naturschutzrechtliche Verfahren.
Im zweiten Fall geht es um eine Südtiroler Ärztin, die ihr Stipendium zurückzahlen soll, weil sie nicht wie vereinbart nach ihrer Facharztausbildung fünf Jahre in Südtirol tätig war. Der Generalanwalt am EuGH gab dem Land Südtirol Recht. Letztlich gilt dieses Modell als Grundlage für die geplante landeseigene Medical School in Tirol für die Medizinerausbildung. Eine Einheimischen-Quote soll nach diesen Vorgaben installiert werden. (pn)