Bundesministeriengesetz: 12 Minister und mächtige Generalsekretäre

Wien (APA) - Zwölf Ministerien (inklusive Bundeskanzleramt) gibt es streng genommen in der neuen Legislaturperiode. Denn die beiden ÖVP-Kanz...

Wien (APA) - Zwölf Ministerien (inklusive Bundeskanzleramt) gibt es streng genommen in der neuen Legislaturperiode. Denn die beiden ÖVP-Kanzleramtsminister für Frauen/Familie/Jugend und Medien/Kultur/EU stehen nicht im Bundesministeriengesetz, sie bekommen als „Hilfsorgane“ des Kanzlers ihre Aufgabe per Verordnung zugeteilt. Neu im Gesetz ist ein mächtiger Generalsekretär, den die Minister ernennen können.

Ein Generalsekretär ist künftig kraft Gesetz der „unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen“ - wobei auf ihn, wie in den Erläuterungen steht, das Ausschreibungsgesetz nicht anwendbar ist. Und er ist auf Antrag in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufzunehmen.

Wie sie sich die Arbeit künftig aufteilen, haben ÖVP und FPÖ in den Koalitionsverhandlungen vereinbart. Die ÖVP stellt neben Kanzler Sebastian Kurz fünf Minister, die FPÖ sechs inklusive Vizekanzler Heinz-Christian Strache. Außerdem gibt es einen FPÖ-Staatssekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium - und umgekehrt eine ÖVP-Staatssekretärin im FPÖ-geführten Innenministerium.

Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz - die noch heute im Verfassungsausschuss und morgen, Mittwoch, im Nationalrat beschlossen werden soll - werden die Kompetenzen verschoben und die Namen geändert.

Komplett aufgelöst werden die Ministerien für Gesundheit und Frauen und für Familie und Jugend. Die Gesundheit wandert ins Sozialministerium - das jetzt einen sehr großen Aufgabenbereich und den längsten Namen hat: Beate Hartinger ist Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.

Landwirtschaft und Umwelt kommen - zumindest in den Ressortnamen - nicht mehr vor, Elisabeth Köstinger (ÖVP) leitet jetzt das „Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus“. Sie ist neben Landwirtschaft und Umwelt auch für das Energiewesen zuständig, das gemeinsam mit dem Tourismus bisher zur Wirtschaft gehörte.

Frauen, Familie und Jugend sind im Par. 1 des Gesetzes - wo die Ministerien aufgelistet werden - auch nicht mehr zu finden. Sie sind künftig Aufgabe der Kanzleramtsministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Ebenfalls ins Kanzleramt, zu Minister Gernot Blümel (ÖVP) wandert die Zuständigkeit für EU-Angelegenheit, der sich auch um Kultur und Medien kümmert. FPÖ-Ministerin Karin Kneissl heißt dennoch weiterhin Ministerin für Europa, Integration und Äußeres.

Größere Namensschilder braucht das Justizministerium. Denn Josef Moser (ÖVP) ist Minister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz - und bekommt dafür die Agenden sowie die Verfassungsdienst-Sektion vom Kanzleramt.

Wissenschaft/Forschung und Wirtschaft - 2014 zusammengelegt - werden wieder getrennt. Aber die Wissenschaft wird mit Elementarpädagogik und Bildung in ein großes Ressort („von den Kindergärten bis zur Uni“) gepackt, geleitet von Heinz Faßmann (ÖVP). Die Wirtschaft heißt künftig „Wirtschaftsstandort“, Margarete Schramböck (ÖVP) ist Ministerin „für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“. Die Digitalisierung bekommt sie vom Kanzleramt.

Für Vizekanzler Strache neu geschaffen wurde ein Ministerium für öffentlichen Dienst und Sport - weshalb Verteidigungsminister Mario Kunasek (FPÖ) auf den Sport verzichten muss. Die Beamten waren bisher einem Staatssekretariat im Bundeskanzleramt zugeordnet.

In Kraft treten soll das neue Ministeriengesetz, das auch noch vom Bundesrat abgesegnet werden muss, am 8. Jänner 2018.

Die mit verschobenen Kompetenzen befassten Bediensteten müssen das Ministerium wechseln. Für Straches Ressort gibt es eine Sonderregelung: Ihm werden Präsidialaufgaben übertragen. Diese Präsidialaufgaben sind laut den Erläuterungen Ministerratsdienst, Rechnungshof, teilweise EU und Internationales, EDV (ohne Fachapplikationen wie Elga), Öffentlichkeitsarbeit, Support (Vergaben, Beschaffungen etc.) sowie die Aufgaben der Abteilungen Budget, Personal und Organisationsentwicklung.

Die zwölf „Bundesministerien im Sinne des Art. 77 B-VG“ sind

~ - Bundeskanzleramt (Sebastian Kurz, ÖVP) - BM für öffentlichen Dienst und Sport (Heinz-Christian Strache, FPÖ) - BM für Europa, Integration und Äußeres (Karin Kneissl, FPÖ) - BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Beate Hartinger, FPÖ) - BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Heinz Faßmann, ÖVP) - BM für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (Margarete Schramböck, ÖVP) - BM für Finanzen (Hartwig Löger, ÖVP) - BM für Inneres (Herbert Kickl, FPÖ) - BM für Landesverteidigung (Mario Kunasek, FPÖ) - BM für Nachhaltigkeit und Tourismus (Elisabeth Köstinger, ÖVP) - BM für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (Josef Moser, ÖVP) - BM für Verkehr, Innovation und Technologie (Norbert Hofer, FPÖ) ~ Zusätzlich wird es im Kabinett Kurz I geben:

~ - Kanzleramtsminister für EU, Kultur, Medien (Gernot Blümel, ÖVP) - Kanzleramtsministerin für Frauen, Familie und Jugend (Juliane Bogner-Strauß, ÖVP) - Staatssekretärin im Innenministerium (Karoline Edtstadler, ÖVP) - Staatssekretär im Finanzministerium (Hubert Fuchs, FPÖ) ~ ( 1268-17, Format 88 x 150 mm)

~ WEB http://www.oevp.at

http://www.fpoe.at ~ APA407 2017-12-19/15:39