EU-Kommission erwägt Sanktionsverfahren gegen Polen
Anfang 2016 erhob die EU-Kommission erstmals Bedenken wegen möglicher Rechtsstaatsverstöße in Polen. Seitdem haben sich die Fronten immer weiter verhärtet.
Brüssel – Nach zwei Jahren Dauerstreit mit Polen berät die Europäische Kommission am Mittwoch über Strafmaßnahmen gegen das Mitgliedsland. Die Brüsseler Behörde sieht in Justizreformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und damit für Grundwerte der Europäischen Union.
Zur Debatte steht, erstmals ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge zu eröffnen. Dieses gilt als schärfste Maßregelung gegen Mitgliedstaaten und kann zum Entzug von Stimmrechten führen, wenn alle anderen EU-Länder dafür sind.
Regierung hält an Justizreformen fest
Die polnische Regierungspartei PiS hatte in den vergangenen Tagen zwei weitere Gesetze durch das Parlament gebracht, mit denen das Oberste Gericht und der Landesjustizrat reformiert werden sollen. Nur die Unterschrift von Präsident Andrzej Duda fehlte zuletzt noch. Rechtsexperten kritisieren, damit gewinne die PiS Einfluss auf Richter und Gerichte.
Die EU-Kommission warnt seit Monaten, dass Rechtsstaat und Gewaltenteilung in Polen ausgehöhlt werden könnten. Der deutsche Kommissar Günther Oettinger hatte vorige Woche gesagt, vieles spreche dafür, dass Artikel 7 erstmals angewendet werde. Mehr dazu lesen Sie in der Factbox.
Artikel 7: Die „Atombombe“ im EU-Vertrag
Mit Artikel 7 des EU-Vertrags soll sichergestellt werden, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten an Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten. Er sieht bei „schwerwiegender und anhaltender Verletzung“ der Werte als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vor.
Die Hürden dafür sind allerdings hoch. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst offiziell festgestellt wird, dass in Polen die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von EU-Werten besteht. Dafür wäre im Rat der Mitgliedstaaten eine Vier-Fünftel-Mehrheit erforderlich – das heißt 22 Länder müssten zustimmen.
In einem zweiten Schritt müssten die EU-Partner Polens dann sogar einstimmig feststellen, dass eine „schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ der Werte tatsächlich vorliegt. Erst danach könnte mit sogenannter qualifizierter Mehrheit beschlossen werden, die Stimmrechte Polens in der EU auszusetzen. Die qualifizierte Mehrheit würde in diesem Fall die Zustimmung von mindestens 20 Staaten mit mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung erfordern.
Das Verfahren nach Artikel 7 ist in der Geschichte der EU noch nie zur Anwendung gekommen. Weil es so schwerwiegende Sanktionen wie einen Stimmrechtsentzug möglich macht, wird es in Brüssel auch als „Atombombe“ bezeichnet. In etlichen EU-Staaten gab es zuletzt Widerstand, es überhaupt in Erwägung zu ziehen. Als Grund gilt auch die Gefahr, dass im Zuge des Verfahrens nicht die erforderlichen Mehrheiten zustande kommen. Die EU könnte dann bei einem wichtigen Thema wie der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bloßgestellt werden.
Auch die polnische Regierung erwartet ein solches Verfahren. An ihren Justizreformen hält sie dennoch fest. Diese seien dringend notwendig, hatte der neue Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Montag gesagt. Polen sei kein Bittsteller, der inBrüssel fragen müsse, ob er seine Justiz reformieren dürfe.
Morawiecki sagte, er hoffe, Warschau und Brüssel würden auch im Falle eines Verfahrens eine Ebene derZusammenarbeit finden. Im Januar werde er mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker über die Gesetze sprechen. (dpa)