Grasser-Prozess - Anwalt beanstandet Zuschauer mit Fernglas

Wien (APA) - Nach dem letzten Verteidiger-Plädoyer hätten im Grasser-Prozess bereits die Einvernahmen der Angeklagten beginnen sollen, doch ...

Wien (APA) - Nach dem letzten Verteidiger-Plädoyer hätten im Grasser-Prozess bereits die Einvernahmen der Angeklagten beginnen sollen, doch der Anwalt von Ernst Plech hatte noch ein dringendes Vorbringen: Er ließ einen Screenshot einer ORF-TV-Sendung zum Prozess an die Wand projizieren, auf dem ein Zuschauer auf der Tribüne mit einem Fernglas zu sehen war.

Dies untermauere den Vorwurf der Anwälte, dass im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht aus dem Zuschauerraum in die Unterlagen der Verteidiger geblickt werden könne, meinte der Verteidiger von Plech, Michael Rohregger. Denn die Angeklagten und ihre Verteidiger sitzen im umgebauten Großen Schwurgerichtssaal nicht seitlich an den Wänden des Saals, sondern direkt gegenüber der Richterbank. Der Anwalt sieht dadurch die Rechte der Verteidigung eingeschränkt und beantragte die Änderung der Sitzordnung.

Der Schöffensenat lehnte den Antrag ab. Der Zuschauer mit dem Fernglas sei ausgeforscht worden und habe dem Gericht versichert, er könne mit dem Fernglas nicht in die Unterlagen der Anwälte sehen. In der weiteren Verhandlung seien Ferngläser nicht erlaubt, nur medizinisch vorgeschriebene Sehbehelfe wie Brillen und Kontaktlinsen könnten verwendet werden, verfügte Richterin Marion Hohenecker.

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