EuGH: UberPop - In Österreich gab es diesen Dienst nie

Luxemburg/San Francisco/Wien (APA) - Den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute verbotenen Dienst UberPop, bei dem Privatpersonen Passagi...

Luxemburg/San Francisco/Wien (APA) - Den vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute verbotenen Dienst UberPop, bei dem Privatpersonen Passagiere mit ihrem Privatfahrzeug transportieren, gab es in Österreich nie. In Österreich hat Uber von Anfang an auf Fahrzeuge mit Mietwagenlizenzen gesetzt.

Auch diese Beförderung ist allerdings strittig und in Österreich gerichtsanhängig. Der Streitpunkt ist, dass nach Wiener Gesetz, Taxifahrer jederzeit überall Kunden aufnehmen dürfen, dafür aber einen fixen Tarif verrechnen müssen. Mietwagen hingegen dürfen beliebige Preise verrechnen, dafür müssen alle Aufträge an ihrer Betriebsstätte eingehen. Das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht (OLG) Wien gehen davon aus, dass diese Bestimmung für Mietwagen bei Uber-Fahrern nicht eingehalten wird. Demgegenüber beharrt Uber: „Selbstverständlich gehen alle Aufträge über die Uber-App am Betriebssitz des jeweiligen Unternehmens ein.“

Auch Uber weist darauf hin, dass es UberPop in Europa kaum noch gebe. „Jegliche Entscheidung wird in den meisten EU Ländern nichts verändern, wo wir bereits unter den Beförderungsgesetzen operieren“, heißt es in einer Stellungnahme, die der APA vorliegt. Uber wolle „partnerschaftlich mit Städten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit hat, zuverlässige Fahrten auf Knopfdruck zu erhalten“.

~ WEB http://curia.europa.eu/

https://www.uber.com/ ~ APA225 2017-12-20/11:59