EuGH-Urteil gewährt NGOs Mitspracherecht in Wasserrechtsverfahren
Luxemburg/Wien (APA) - Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) gewährt anerkannten Umweltschutzorganisationen ein Mitspracherecht in Wasserrecht...
Luxemburg/Wien (APA) - Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) gewährt anerkannten Umweltschutzorganisationen ein Mitspracherecht in Wasserrechtsverfahren. Mit dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (http://bit.ly/2BCdj2b) wird den NGOs in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren ein Klagebefugnis eingeräumt.
Mit diesem Urteil sei klar, dass es unionsrechtswidrig ist, wenn NGOs in Verfahren, wo es um die Anwendung der EU-Wasserrahmenrichtlinie geht, in Österreich keinen Zugang zu Gerichten haben, reagierte der Umweltdachverband. „Man denke etwa an den Fall des Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm, dessen Bau eindeutig gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie verstoßen und einen ökologisch intakten Flussabschnitt zerstören würde, wo NGOs aber in keinem Fall Parteistellung und Rechtsschutz zuerkannt wurde“, sagte Präsident Franz Maier.
„Wir sehen durch das Urteil auch die Möglichkeit gegeben, bestimmte umstrittene Verfahren neu aufzurollen oder in laufende einzutreten, in welchen uns bisher die Parteirechte verweigert worden sind“, verwies auch Christoph Walder, Naturschutz-Leiter des WWF Österreich, auf die umstrittenen Kraftwerksprojekte an der Schwarzen Sulm (Steiermark), am Kalserbach (Osttirol) und in Tumpen (Tirol), einem Anlassfall für das EuGH-Urteil. Der EuGH beende einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Österreich und den Umwelt-NGOs, meinte Thomas Alge, Geschäftsführer von Ökobüro - Allianz der Umweltbewegung. „Das Aussperren von legitimen Umweltschutzinteressen ist damit vorbei.“
Bisher durften Naturschützer nur bei einigen wenigen Großprojekten an Österreichs Flüssen und Bächen mitreden, nämlich solchen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Das betrifft laut WWF etwa 25 Projekte pro Jahr, davon etwa zehn in Sachen Wasserkraft. Das Urteil gilt ab sofort in allen EU-Staaten. Eine eigene gesetzliche Regelung für Österreich wäre aber empfehlenswert, um die einheitliche Anwendung und Rechtssicherheit zu gewährleisten, sagte Alge. Nur noch 15 Prozent der heimischen Flüsse und Bäche sind ökologisch intakt. 60 Prozent müssten saniert werden, zitierte der WWF aus dem „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan“.
Die Pflicht, Umweltorganisationen den Gerichtszugang im Umweltrecht zu ermöglichen, ergibt sich aus der Aarhus Konvention, die Österreich im Jahr 2005 ratifiziert hat, bei der Umsetzung aber „Schlusslicht in der EU“ sei, so das Ökobüro. 2014 eröffnete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren. Umweltorganisationen würden die dort festgelegten Rechte sehr selektiv wahrnehmen und sich auf die wirklich kritischen Projekte beschränken. In Österreich gebe es pro Jahr nur zwei UVP-Verfahren, in denen Umweltorganisationen bei Gericht gegen den Bescheid vorgehen.
~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA258 2017-12-20/12:49