Gerichtssplitter

Steuertrick kam teuer

Auch mit alten Dingen kann man so richtig Geld machen. So setzte eine Tiroler Antiquitätenhändlerin auf Märkten und zu Hause ordentlich Vers...

Auch mit alten Dingen kann man so richtig Geld machen. So setzte eine Tiroler Antiquitätenhändlerin auf Märkten und zu Hause ordentlich Verstaubtes um. Auf die Ablieferung von Einkommens- und Umsatzsteuer hatte die fleißige Unternehmerin jedoch vergessen. Ihr doppeltes Pech. Im Zuge von später eingestellten Ermittlungen rund um Geldwäscheverdacht war die Dame ins Visier des Fiskus geraten. Gestern am Landesgericht zeigte sie sich auf Anraten von Anwalt Stephan Opperer gleich geständig. Die Strafe fiel „relativ“ milde aus. Zu zehn Monaten bedingter Haft kam eine Geldstrafe von zur Hälfte bedingten 180.000 Euro.

Dass auch im Vollrausch nicht alles erlaubt ist, erfuhr gestern ein Unterländer. Er hatte bei einem Almabtrieb jemandem einfach einen Bierkrug auf den Kopf geschlagen. Das Opfer erhielt erst einmal 500 Euro, der Täter zur Hälfte bedingte 1200 Euro Geldstrafe. (fell)

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