EU-Grundrechtsverfahren gegen Polen - Justizminister „gelassen“

EU-weit/Warschau (APA/dpa) - Polens nationalkonservative Regierung hat die Entscheidung Brüssels für ein Sanktionsverfahren gegen das Land b...

EU-weit/Warschau (APA/dpa) - Polens nationalkonservative Regierung hat die Entscheidung Brüssels für ein Sanktionsverfahren gegen das Land betont ruhig kommentiert. „Ich nehme die Entscheidung mit Gelassenheit zur Kenntnis“, sagte am Mittwoch Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro nach dem Beschluss der EU-Kommission.

Erstmals in der Geschichte der EU hat die Kommission das Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge gegen ein Mitgliedland eingeleitet. Die scharfe Sanktion kann bis zum Entzug der Stimmrechte im Ministerrat führen. Wegen umstrittener Gesetze der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS sehen Rechtsexperten und EU-Kommission die Unabhängigkeit der Justiz in Polen in Gefahr.

Ziobro, der durch bereits geltende und teilweise geplante Gesetze weitreichende Befugnisse über die Justiz erhält, wies die Vorwürfe zurück. Er betonte, Polen sei ein rechtsstaatliches Land und werde auf EU-Ebene nur geschätzt, wenn es ein funktionierendes Gerichtswesen habe. Deswegen müsse man die Justizreformen umsetzen. Die PiS argumentiert, der Justizapparat sei seit dem Ende des Kommunismus 1989 nicht reformiert worden und die Richter seien größtenteils korrupt.

Polens Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte bereits mit der Einleitung des Verfahrens gerechnet. „Es ist ein Vorrecht der Europäischen Kommission, das Verfahren einzuleiten“, sagte er noch vor der Entscheidung und kündigte an, im Jänner mit dem EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker über die Justizreformen zu sprechen. Er hoffe, dass Warschau und Brüssel „trotz gewisser Differenzen“ in den nächsten 12 bis 18 Monaten eine Ebene der Zusammenarbeit finden könnten. „Vielleicht ja auch dann, wenn beide Seiten bei ihrem jeweiligen Standpunkt bleiben.“