Griffnerhaus-Pleite: Prozess in Klagenfurt vertagt
Klagenfurt (APA) - Zwei ehemalige Vorstände und ein externer Berater des Kärntner Fertighaus-Produzenten Griffnerhaus AG haben sich am Mittw...
Klagenfurt (APA) - Zwei ehemalige Vorstände und ein externer Berater des Kärntner Fertighaus-Produzenten Griffnerhaus AG haben sich am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verantworten müssen. Ein Ex-Vorstand bekannte sich schuldig, während die beiden anderen Angeklagten auf nicht schuldig plädierten. Die Verhandlung wurde vertagt.
Laut Anklage haben sich die drei trotz problematischer Lage des Unternehmens überhöhte Honorare ausbezahlt und seit Juli 2011 verabsäumt, die notwendigen monatlichen Auswertungen zu erstellen. Dadurch habe man die Schieflage des Unternehmens zu spät erkannt und Ende 2012 Insolvenz anmelden müssen. Dabei seien viele Gläubiger um ihre Forderungen umgefallen, erklärte Staatsanwalt Rene Ruprecht. Laut Masseverwalter sollen es mehr als 28 Millionen Euro sein, so der Ankläger.
Der ehemalige Mehrheitseigentümer und Vorstand (55) gestand seine Schuld ein. Sein Verteidiger Sebastian Lesigang erklärte, es sei ohne Vorsatz passiert, sein Mandant habe zu spät reagiert und das Ganze zu locker gehandhabt. Durch das Desaster habe er alles verloren, auch das Vermögen seiner Frau und seiner Kinder.
Der Angeklagte selbst sagte in seiner Einvernahme durch Einzelrichterin Ute Lambauer, es habe bereits 2010 Probleme gegeben, da habe er einen finanzstarken Partner an Bord geholt. Trotzdem sei es nicht gelungen, in die schwarzen Zahlen zu kommen.
Zu dem Vorwurf, die monatlichen Reportings eingestellt zu haben, erklärte er, er hätte vehementer auf diese monatlichen Kontrollmaßnahmen drängen müssen. Er habe sich mit den Antworten der beiden Mitangeklagten zufriedengegeben, dass nun ein Erfolgsplanungssystem sowie eine neue Software zur Überwachung der Prozesse eingeführt und ein überarbeitetes Reportingsystem installiert werde. Er habe bis zum Schluss geglaubt, das Unternehmen retten zu können und noch Ende 2012 mit potenziellen Investoren verhandelt.
Zu den überhöhten Bezügen erklärte er, es sei ihm zum damaligen Zeitpunkt nicht bewusst gewesen, dass er sein Honorar bereits zu einem früheren Zeitpunkt hätte reduzieren müssen. Er sei nie angestellt gewesen, sondern habe dem Unternehmen Honorarnoten gestellt, die einem monatlichen Bezug von 9.000 Euro brutto entsprochen haben.
Anwalt Peter Urabl, der die beiden anderen Angeklagten vertrat, meinte, die Gehälter seien keineswegs überhöht gewesen. Sie hätten sich am Markt orientiert, auch und gerade in Krisenzeiten eines Unternehmens erhalte man kompetente Manager nur zu marktkonformen Gehältern.
Es stimme zwar, dass die Monatsreportings eingestellt worden seien, aber es habe stattdessen andere Kontrollmaßnahmen gegeben, durch die eine Steuerung des Unternehmens dennoch möglich gewesen sei.
Der zweite angeklagte Vorstand (50) sagte in seiner Einvernahme, für das Unternehmen, das schon 2009 konkursbedroht gewesen sei, ein Sanierungskonzept mit mehreren Bausteinen vorgelegt zu haben. Rückblickend müsse er sagen, dass die Griffnerhaus AG bereits Anfang 2012 zahlungsunfähig gewesen sei. Das habe er zum damaligen Zeitpunkt aber nicht erkannt. Sein Honorar habe er 2012 nicht regelmäßig ausbezahlt bekommen, in Summe fehlten heute noch mehr als 200.000 Euro.
Dass die Monatsberichte eingestellt worden seien, bestätigte er. Die Projektmeldungen, die Basis dafür waren, seien regelmäßig fehlerhaft gewesen seien, daher habe man sich auf andere Kontrollmaßnahmen konzentriert, sagte er und glaubt auch rückblickend nicht, dass diese Monatsberichte mehr gebracht hätten.
Dem dritten Angeklagten (49), einem extern beauftragten Leiter des Rechnungswesens, wird fahrlässige Beitragstäterschaft vorgeworfen, er habe nicht alle aktienrechtlichen Vorgaben des Berichtswesens eingehalten. Er bekannte sich ebenfalls nicht schuldig. Er sei im April 2011 zum Unternehmen gestoßen und habe unter anderem den Auftrag gehabt, das Reporting zu machen und neue Controllinginstrumente zu entwickeln. Die Zeit für die formellen Monatsberichte habe neben diesen Arbeiten und der Einarbeitung ins Unternehmen nicht gereicht, er habe nur Quartalsberichte gemacht, was aus einer Sicht an der Lage des Unternehmens aber nichts geändert habe. Darüber hinaus sei trotzdem vieles an Informationen erarbeitet worden, wie zum Beispiel monatliche Deckungsbeitragsanalysen oder wöchentliche Projektverrechnungen.
Ob er seine ganze Arbeitskraft der Griffnerhaus AG gewidmet habe, fragte der Staatsanwalt. Nein, er habe auch noch andere Kunden gehabt, habe aber 75 Prozent seiner Arbeitszeit für Griffnerhaus aufgebracht, antwortete der Angeklagte.
2012 habe er feststellen müssen, dass die Großprojekte in Österreich falsch eingeschätzt worden und allesamt Verlustprojekte seien. Folglich habe man die Bilanzansicht für 2011 korrigieren müssen und somit sei ein Rohverlust auszuweisen gewesen. Aber auch der Halbjahresbericht 2012 wies keine Zahlungsunfähigkeit aus. Der Eigenheimbereich hätte die gesamten Fixkosten decken können, sagte der Angeklagte.