Steirerischer Ortschef soll Grund zu billig gekauft haben: Freispruch
Graz (APA) - Jener steirische Bürgermeister, der sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht verantworten musste, ist vom Vorwurf der Vort...
Graz (APA) - Jener steirische Bürgermeister, der sich am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht verantworten musste, ist vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen worden. Die Anklägerin warf ihm vor, ein Grundstück zu billig gekauft zu haben, nachdem er zuvor für die Umwidmung des ganzen Areals gesorgt hatte. Der Richter entschied, die Schuld sei nicht mit Sicherheit erwiesen und sprach er den Ortschef frei.
Die Umwidmung war nicht Gegenstand der Anklage gewesen. Eine Baufirma teilte nach der Umwidmung das Grundstück in einzelne Parzellen und verkaufte diese als Bauland. Der Bürgermeister erwarb zwei davon, und das nach Meinung der Staatsanwältin zu günstig. Mitangeklagt war deswegen auch der Geschäftsführer der Bauträgerfirma, der den Preis als Gegenleistung für eine rasche Umwidmung so niedrig angesetzt haben soll.
Doch weder ein beschleunigtes Umwidmungsverfahren noch ein deutlich zu billiger Preis ließen sich nachweisen, also sprach der Richter beide Angeklagten frei. „Es macht kein gutes Licht, wie sie das gemacht haben“, meinte er allerdings in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.