EuGH: Lkw-Fahrer dürfen nicht ausschließlich im Fahrzeug ruhen

Luxemburg (APA/sda/dpa) - Lkw-Fahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Urteil kam der Eu...

Luxemburg (APA/sda/dpa) - Lkw-Fahrer dürfen ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach jahrelangem Rechtsstreit am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-102/16).

Das Transportunternehmen Vaditrans hatte im August 2014 geklagt, weil in Belgien eine Geldstrafe von 1.800 Euro verhängt werden kann, wenn ein Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in seinem Fahrzeug verbringt. Der EuGH sollte nun über die korrekte Auslegung einer entsprechenden EU-Verordnung entscheiden.

Das Urteil fiel eindeutig aus: Aus der Verordnung leite sich „offensichtlich“ ab, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfe. Es sei das Ziel des Gesetzgebers gewesen, die Arbeitsbedingungen der Fahrer zu verbessern. Dürften die Fahrer die 45 Stunden lange Pause nun im Fahrzeug abhalten, würde das dem Ziel zuwiderlaufen.

Lastwagenfahrer müssen nach sechs Fahrtagen eine 45 Stunden lange Ruhezeit einlegen. Diese kann aber verkürzt werden. Dadurch ist eine Pause von mindestens 45 Stunden am Stück nur alle zwei Wochen nötig. Tägliche Ruhezeiten von mindestens neun Stunden sowie verkürzte wöchentliche Ruhezeiten können hingegen weiter im Fahrzeug verbracht werden, wenn geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind.

~ WEB http://curia.europa.eu/ ~ APA413 2017-12-20/15:38