EU-Grundrechtsverfahren gegen Polen - Blümel hofft auf Dialog

EU-weit/Wien (APA) - Angesichts der Eröffnung des Grundrechtsverfahrens durch die EU-Kommission gegen Polen hofft Kanzleramtsminister Gernot...

EU-weit/Wien (APA) - Angesichts der Eröffnung des Grundrechtsverfahrens durch die EU-Kommission gegen Polen hofft Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), dass Warschau „rasch die Bedenken“ der Brüsseler Behörde ausräumt und mit ihr „in einen Dialog eintritt“. Das teilte die Sprecherin des auch für EU-Agenden zuständigen Ministers am Mittwoch mit. Es dürfe „keinen Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz geben“.

Rechtsstaatlichkeit sei „ein hohes Gut“: „Wir müssen in der EU gemeinsame Grundrechte und Werte hochhalten“, hieß es weiter.

Die Europäische Union hatte zuvor erstmals in ihrer Geschichte ein Verfahren gegen ein EU-Mitgliedsland wegen schwerer Grundrechtsverstöße eingeleitet. Wegen der Justizreformen in Warschau eröffnete die EU-Kommission in Brüssel ein Grundrechtsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags. Dieses kann bis zu einem Stimmrechtsentzug für Polen führen. Das Land erhält noch drei Monate Zeit für einen Dialog, dann müssen die EU-Staaten über die Fortsetzung des Verfahrens und über allfällige Sanktionen gegen Warschau entscheiden.