Das bringt 2018 - Doch kein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie

Wien (APA) - Wer nicht auf seine Zigaretten verzichten kann, braucht nicht mehr um seinen Platz am Wirtshaustisch zu fürchten. Das 2015 besc...

Wien (APA) - Wer nicht auf seine Zigaretten verzichten kann, braucht nicht mehr um seinen Platz am Wirtshaustisch zu fürchten. Das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 wird nach einem Beschluss der neuen Regierung nämlich nicht umgesetzt.

Gäste können in abgetrennten Räumlichkeiten weiterhin Nikotin konsumieren. Eine Ausnahme vom gesetzlich festgelegten sogenannten grundsätzlichen Rauchverbot gibt es auch in der „getränkegeprägten Kleingastronomie“, wenn das Lokal nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, keine Speisen vor Ort zubereitet werden und die Grundfläche des Gastraums weniger als 75 Quadratmeter beträgt. Derzeit gilt noch eine 50-Quadratmeter-Grenze.

Die Pläne der ÖVP-FPÖ-Koalition sehen jedoch vor, dass Kinder und Jugendliche nicht im Raucherbereich von Lokalen sitzen dürfen. Umgesetzt werden soll das Rauchverbot für Unter-18-Jährige, auf das sich die Jugendreferenten der Länder bereits im März geeinigt haben. Jugendliche, die Zigaretten kaufen möchten, werden demnach in der Trafik abblitzen. Die Länder hatten sich darauf geeinigt, dass diese Bestimmung Mitte 2018 in Kraft tritt. Derzeit gilt ein Rauchverbot für Unter-16-Jährige.

Einschränkungen sind auch in Sachen Rauchen im Auto vorgesehen. Das soll nämlich untersagt werden, wenn Kinder und Jugendliche mitfahren.