Rumänische Parlamentarier dürfen nun Unternehmer sein
Bukarest (APA) - Rumäniens Parlamentsabgeordnete dürfen fortan auch einzelunternehmerisch tätig sein: Das Unterhaus der Legislative in Bukar...
Bukarest (APA) - Rumäniens Parlamentsabgeordnete dürfen fortan auch einzelunternehmerisch tätig sein: Das Unterhaus der Legislative in Bukarest hat nämlich ein einschlägiges Gesetz verabschiedet, das diese bisher geltende Amtsunvereinbarkeit aufhebt. Das Gesetz muss nun als nächstes von Staatspräsident Klaus Johannis unterzeichnet und ausgefertigt werden.
Die vom Ungarnverband (UDMR) eingebrachte Neuregelung, die im Oberhaus zunächst durchgefallen war, räumt auch weiteren Mandatsträgern - Regierungsmitgliedern, Präfekten, Kreisratsvorsitzenden, Bürgermeistern und Vizebürgermeistern - die gleichen unternehmerischen Möglichkeiten ein und setzt die seit dem Jahr 2003 geltenden Regelungen betreffend Amtsunvereinbarkeiten und Transparenz bei der Amtsausübung außer Kraft. Bis dato hatten in Rumänien im Laufe der Jahre Dutzende Parlamentarier und Bürgermeister ihre Ämter wegen derartiger Unvereinbarkeiten durch Gerichtsurteile eingebüßt.
Rumänische Rechtsexperten äußerten sich entsetzt über diese neue Verwässerung der bisher geltenden Integritätsbestimmungen: Es liege auf der Hand, dass Parlamentarier mit Einzelunternehmen fortan durchaus in Versuchung geraten können, Gesetze durchzuboxen, die für ihre eigene unternehmerische Tätigkeit förderlich seien.