Aufenthalt verwehrt: Tiroler wird von seiner Frau getrennt
Ohne Deutschkurs kein Aufenthaltsrecht: Die kanadische Frau eines jungen Zillertalers muss im Jänner ihre neue Heimat wieder verlassen.
Von Angela Dähling
Zell a. Z. –Ihren 22. und ihren 23. Geburtstag wird Amanda Hartshorne-Platzer wohl nie vergessen. Ersterer (am 10. November 2016) wird ihr in glücklicher Erinnerung bleiben: Da machte der Zillertaler Markus Platzer der jungen Kanadierin einen Heiratsantrag. Der 23. Geburtstag wurde für sie indes zu einem Albtraum. Aber der Reihe nach.
Vor rund vier Jahren lernten sich Markus Platzer und Amanda Hartshorne im Internet kennen. Irgendwann lud sie ihn zu sich und ihren Eltern nach Abbotsford für einen Urlaub ein. Es folgten weitere gegenseitige Besuche. Doch länger als drei Monate innerhalb eines halben Jahres war der Aufenthalt im jeweils anderen Land aufgrund der Gesetzeslage nicht möglich. „Wir hatten eine Fernbeziehung, in der wir uns monatelang nicht sehen konnten“, erinnert sich die 23-Jährige an Zeiten voller Sehnsucht. „So wollten wir nicht weiterleben. Deshalb beschlossen wir zu heiraten“, schildert Markus Platzer.
Am 17. September 2017 war es so weit: In Kanada heiratete das Paar. Am 12. Oktober ging es zurück nach Österreich, wo die beiden bereits im Sommer eine Wohnung in Platzers Elternhaus gemeinsam ausgebaut hatten. Im Kleiderkasten hingen bereits einige Dirndl. „Ich trage sie gern, mich interessiert die österreichische Kultur sehr“, sagt Amanda. Mit den beglaubigten Dokumenten aus Kanada wurde die Ehe in Österreich eingetragen. Alles kein Problem. Am 10. November gingen die Eheleute zur Bezirkshauptmannschaft, um Papiere für die Aufenthaltsgenehmigung von Amanda Hartshorne-Platzer auszufüllen. Dann der Paukenschlag: „Die Dame dort sagte, Amanda sei illegal in Österreich, die Polizei sei schon informiert“, erinnert sich Markus Platzer. „Ich war total schockiert und völlig fertig“, sagt Amanda. Bei der Polizei wurde das Paar beruhigt. „Dort hatten sich die Beamten erkundigt und festgestellt, dass Amanda nicht illegal im Land war. Aber wegen der 3-Monats-Regel darf sie trotzdem nur bis 9. Jänner bleiben“, sagt Markus Platzer. Für die dauerhafte Aufenthaltsbewilligung fehle ihr der Deutschkurs, ein Leumundszeugnis aus Kanada und ein Reisedokument mit neuem (Doppel-)Namen. „Es ist schwer, die richtigen Infos zu bekommen. Sonst hätten wir das alles gemacht. Dass das trotz Heirat, festem Wohnsitz und meinem fixen Einkommen so kommt, hätte ich nicht gedacht“, sagt der IT-Techniker, der in der Zillertaler Sportclinic arbeitet.
„Für uns wird Weihnachten und Silvester einen traurigen Beigeschmack haben, denn wir werden wieder getrennt. Ich darf erst im Mai wieder einreisen und erneut um Aufenthalt ansuchen“, sagt Amanda, die in Kanada einen Deutschkurs belegen will.
Benjamin Tschugg von der BH verweist auf das Gesetz: Eine Heirat ermöglicht nicht automatisch eine Aufenthaltsbewilligung. Der Nachweis elementarer Deutschkenntnisse sei für Drittstaatenangehörige dazu Voraussetzung, ebenso wie ein gültiger Pass mit adaptierten Namen.